Mitte November wurde durch eine Recherche von SRF Investigativ bekannt, dass es in der Schweiz wiederholt zu Fällen kommt, in der die KESB Minderjährige in Gefängnissen unterbringt, weil kein Betreuungsplatz für sie gefunden werden kann – zum Teil über Monate hinweg. Daraufhin bestätigte ein Artikel in der bz, dass diese Praxis auch vom Kanton Basel-Stadt ausgeübt wird und es zu vergleichbaren Fällen im Gefängnis Waaghof kommt. Gefährdete Kinder und Jugendliche, die von der KESB betreut werden, haben das Recht auf Schutz und eine ihren Bedürfnissen angepasste Betreuung. Mit einer Unterbringung in einem Gefängnis wird die soziale Integration und die Förderung von gefährdeten Jugendlichen weiter vernachlässigt, was dem Auftrag der KESB widerspricht. Eine solche Praxis ist auch in Zeiten mit knappen Betreuungsplätzen nicht tragbar.

Aufgrund obiger Ausführungen bittet die Interpellantin um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie häufig kam es im Kanton in den vergangenen Jahren zu einer Unterbringung von gefährdeten Minderjährigen ohne Straftat in einem Gefängnis? Sind aktuell Minderjährige im Auftrag der KESB im Waaghof untergebracht?
  2. Wie alt waren die Jugendlichen zum Zeitpunkt der Platzierung? Waren auch schulpflichtige Jugendliche in Gefängnissen untergebracht? Konnte deren Beschulung im Gefängnis gewährleistet werden?
  3. Wie lange dauerten die Aufenthalte in den Einzelfällen?
  4. Gab es die Möglichkeit für eine rechtliche Anfechtung, wurde diese genutzt und erhielten die Betroffenen Zugang zu einem juristischen Beistand?
  5. In welchen Abteilungen wurden die Jugendlichen untergebracht? Wie sehen die Betreuungsstrukturen dort jeweils aus?
  6. Welche therapeutischen Massnahmen konnten in den Gefängnissen angeboten werden? Wurden die Jugendlichen durch zusätzliche pädagogische und psychologische Fachpersonen individuell begleitet und betreut?
  7. Wie häufig kommt es zu derartigen Betreuungs-Engpässen, dass für Jugendliche über längere Zeit kein angemessener Betreuungsplatz gefunden werden kann?
  8. Hatte der Regierungsrat vor der Veröffentlichung der Recherchen Kenntnis über diese Praxis der Basler KESB?
  9. Erachtet der Regierungsrat die Unterbringung in einem Gefängnis als “geeignete Massnahme zum Schutz des Kindes” gemäss Art. 307 ZGB?
  10. Welche Massnahmen plant der Regierungsrat zu ergreifen, um
    1. zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen, um solche Engpässe in Zukunft zu vermeiden?
    2. die Notwendigkeit für eine Unterbringung in einem Gefängnis zu unterbinden?

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