Spätestens seit der europäischen Datenschutzgrundverordnung ist die Bedeutung von Datenschutz auch einer breiten Bevölkerung bekannt und Unternehmen und Organisationen sind angehalten, ihre Kommunikation entsprechend anzupassen. Privacy-by-Design und auch die Speicherung der Daten in einem DSGVO-Land sind heute problemlos möglich. Auch an Basler Schulen schien es Bestrebungen gegeben zu haben, die bisherige Laissez-Faire-Politik mit Whatsapp zu beenden und den Messenger-Dienst Klapp zu verwenden. Später wurde das Programm am Thiersteiner Schulhaus pilotmässig eingeführt und die Schule und die Eltern nutzen den Dienst seither zur Kommunikation und für Absenzen.

Angeblich wird der Pilot vom Erziehungsdepartement kantonsweit aber nicht weiterverfolgt und die Schulen können selbst wählen, ob sie auf Kosten ihres Budgets Klapp oder einen anderen kostenpflichtigen Messenger-Dienst beschaffen und damit eine DSGVO-konforme Kommunikation sicherstellen oder weiterhin gratis Whatsapp nutzen und damit einem privaten Anbieter in Gegenleistung der Daten der Nutzenden eine monopolähnliche Stellung in der Kommunikation sichern helfen. Die meisten Schulen werden wenig überraschend ihr sowieso bereits knappes Budget nicht zusätzlich belasten wollen und Gratis-Lösungen wie Whatsapp wählen.

Der Interpellant bittet die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Gab es ein Projekt, Klapp an den Basler Schulen einzuführen, einzuführen und warum wurde es abgebrochen?
  2. Wurde eine Analyse der Vor- und Nachteile von verschiedenen Kommunikationsdiensten vorgenommen?
  3. Wurde eine Analyse bezüglich Vor- und Nachteile bei den Kosten für eine kantonale Lösung und den anfallenden Kosten bei «individuellen» Lösungen der einzelnen Schulstandorte sowie der dabei anfallenden personellen Aufwände für die Verwaltung der Einzellösungen gegenüber einer zentralen kantonalen Lösung durchgeführt. Wenn ja, bittet der Interpellant, um die Beilage der vorgenommenen Analysen und Abklärungen.
  4. Wurde der kantonale Datenschutzbeauftragte, vor oder nach dem Entscheid, die Schulen ihren Messenger-Dienst frei wählen zu lassen, involviert?
  5. Wurde die rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes eines Messenger-Dienstes wie Whatsapp geprüft? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, bittet der Interpellant um die Einsicht in das Prüfungsergebnis.
  6. Kinder können nicht allein wirksam in die Datenschutzbestimmungen eines Messenger-Dienstes einwilligen. Hierzu ist auch die Einwilligung der Eltern erforderlich. Wie wird dieser Tatsache beim Einsatz eines Messenger-Dienstes an den Schulen von Seiten ED Rechnung getragen?
  7. Mit der Nutzung von WhatsApp ist unter anderem eine Übermittlung der Daten an das US-Unternehmen verbunden.
    1. Sieht es der Regierungsrat als zulässig an, die Kommunikation von Unternehmen abwickeln zu lassen, welche US-amerikanischem Recht unterstellt sind (insbesondere Cloud Act)?
    2. Sollte das ED aufgrund des Informations- und Datenschutzgesetzes nicht eine zentrale datenschutzkonforme Lösung anbieten, um ihre Schüler:innen auch zu schützen und die Einhaltung der Gesetze gewährleisten zu können?
  8. Wie stellt der Regierungsrat eine DSGVO-konforme Kommunikation an den Basler Schulen sicher?

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