Das Schweizer Gesundheitswesen steht vor Herausforderungen, nicht zuletzt finanzieller Natur. «Ambulant vor stationär» führt zu gleichbleibenden oder sinkenden stationären Fallzahlen und zu sinkenden Erträgen der Spitäler. Kleinere Spitäler verlieren immer mehr Fälle an Universitäts- und Zentrumsversorger. Das beschleunigt die Strukturbereinigung. Die Einführung von Mindestfallzahlen verschärft den Wettbewerb zwischen den Anbieterinnen im Gesundheitswesen zusätzlich.
Gesamtschweizerisch sind die Gesundheitskosten inzwischen auf rund 12 Prozent des BIP und nahezu 10’000 Fr./EinwohnerInnen angestiegen. Der Bund will die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung mindestens stabilisieren und mit gezielten Massnahmen jährlich mehrere Hundert Millionen Franken einsparen. Die Massnahmen zielen neben der Leistungsverlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich auf eine Konzentration der hochspezialisierten Medizin auf wenige Zentren.
Insgesamt verschärft sich der Wettbewerb zwischen den Spitälern deutlich. Der finanzielle Druck nimmt in der ganzen Schweiz und ebenso in der Region Basel zu. In einzelnen Kantonen gehen öffentliche Spitäler Kooperationen ein oder bilden „Spitalverbünde“. Die Regierungen von BS und BL wollten der Situation mit der Fusion der beiden grossen öffentlichen Spitäler begegnen, was in der Volksabstimmungen vom 10. Februar 2019 mit der Ablehnung der Vorlage im Kanton BS scheiterte. Zugestimmt wurde hingegen dem Staatsvertrag zur gemeinsamen Gesundheitsversorgung und damit dem Erlass von gleichlautenden Spitallisten und der Vergabe von gleichlautenden Leistungsaufträgen in beiden Kantonen. Aus der gescheiterten Fusion lässt sich aber nicht ableiten, dass eine verstärkte Kooperation und Absprache der öffentlichen Spitäler grundsätzlich unerwünscht wäre.
Aufgrund von Medienberichten über eine Spitalkooperation zwischen dem KSBL und der privaten Hirslanden-Klinik in BL und der Kooperation USB/Bethesda in BS – beide jeweils im Orthopädiebereich – verstärkt sich demgegenüber der Eindruck, dass die subjektiven Interessen der beiden grossen Häuser auseinander driften, sich der Wettbewerb zwischen den beiden Kantonen verstärkt und diese dadurch nicht nur zu Konkurrenten, sondern auch zu Kostentreibern werden könnten. Die Situation führte kürzlich auch schon zu einer Interpellation.
Der Regierungsrat wird deshalb um die Beantwortung folgender Fragengebeten (eine Interpellation mit denselben Fragen wird auch im Landrat eingereicht):

  1. Ist der Regierungsrat bereit, mit dem Nachbarkanton neue Vertragsverhandlungen aufzunehmen, um verbindliche Kooperationen und Leistungsabsprachen zwischen den öffentlichen Spitälern beider Kantone in die Wege zu leiten?
  2. Kann der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Übersicht der bestehenden und vor allem der geplanten Kooperationen der öffentlichen Spitäler mit andern Spitälern vorlegen, die das Ziel haben, einer Überversorgung in der stationären Versorgung entgegenzuwirken?
  3. Welche konkreten Pläne haben die Regierungsräte von BS und BL, um die ambulante Spitalversorgung, insbesondere die elektiven, ambulanten chirurgischen Eingriffe, gemeinsam und effizient zu organisieren? Wo werden künftige Schwerpunkte angesiedelt?

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