Motion: Barrierenabbau auf Biotopverbundsachsen
Biodiversität braucht Fläche! Das fordern Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler seit vielen Jahren und sprechen von 30% der Flächen schweizweit (seit dem Rahmenabkommen 2022 von Kunming-Montreal zur Biodiversität auch weltweit), die dem Schutz der Biodiversität gewidmet sein müssen.
Die Biodiversitätsstrategie von Basel-Stadt vom August 2023 nennt im Handlungsfeld 4 den Biotopverbund und die Erhaltung und Verbesserung der Vernetzung zwischen den Lebensräumen über Verbundachsen.
Im Biotopverbundkonzept von 2016 werden inklusive Riehen und Bettingen 15 Vernetzungsachsen ausgewiesen (Seite 21), welche wichtige Biotope am Stadtrandgebiet und innerhalb des Stadtperimeters miteinander verbinden. Leider werden diese Lebensadern, die sich durch die Stadt ziehen an ca. 10 Orten (je nach Betrachtungsweise) völlig unterbrochen (rot gestrichelte Linien) und es gibt hier für die Bewohner der Hauptbiotoptypen (Wiese, Gehölze, Weiher etc.) kein Durchkommen.
Dies führt zu isoliert auftretenden Biodiversitätsflächen, die – wenn sie selbst nicht genügend Fläche einnehmen – zu kleine Lebensräume bieten, was wiederum mittelfristig das Überleben der dort vorkommenden Arten gefährdet. Nur Vernetzungsachsen können über einen steten Austausch von genetischer Vielfalt verhindern, dass Degenerationseffekte bei den ansässigen Pflanzen und Tieren auftreten und viele Arten, die mehr Fläche beanspruchen, langfristig am Standort verschwinden.
Wanderkorridore in einer dichtbesiedelten und verbauten Stadt funktionstüchtig zu halten, ist eine Herausforderung, aber unerlässlich für die Funktionstüchtigkeit des Ökosystems Stadt insgesamt.
In der Biodiversitätsstrategie wird in den Teilzielen 4.1 und 4.2 richtig erkannt, dass es wichtig ist, die Biotopverbundsachsen zu erhalten und aufzuwerten. Dies wird auch unter Massnahme 2.2 bekräftigt und konkretisiert. Leider werden diese dringend umzusetzenden Massnahmen nur dann an die Hand genommen, wenn in diesen Bereichen ohnehin Arbeiten und Bauten anstehen. Dieses Vorgehen wird der Dringlichkeit in keiner Weise gerecht, braucht es doch auch in Zukunft aufgrund der Naturschutzgesetzgebung (Art.18 NHG) neue Ersatzflächen durch den Wegfall bestehender wertvoller Biotopflächen, die durch grössere Bauvorhaben in und um die Stadt notwendig werden (z.B. Gateway Basel Nord/3. Hafenbecken). Sollen diese neuen Flächen ihre Funktion in der Stadt erfüllen, so können sie dies nur, wenn sie untereinander gut verbunden sind. Genau dies wird aber durch bestehende Barrieren verhindert.
Die Unterzeichnenden sind sich der Tatsache bewusst, dass es Fälle gibt, beispielsweise bei historischen Baustrukturen, die eine Barriere bilden, deren Durchlässigkeit durchaus substantiell verbessert werden kann, aber für gewisse Arten mit spezifischen Biotopansprüchen weiterhin schwer passierbar bleiben werden. Die ist nur mit hohem Aufwand und vor allem in einem längeren Zeithorizont erreichbar.
Daher fordern die Motionäre und Motionärinnen, dass die Regierung zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und des Biotopverbundkonzeptes, einen Massnahmenplan zur Entschärfung und Beseitigung der Barrieren (rot gestrichelt) erarbeitet und damit bis zum Jahr 2035 mindestens 50% der Barrieren beseitigt oder substantiell aufwertet.