Motion betreffend Deponien Maienbühl (CH) und Mönden (D)
Im Gebiet Maienbühl in Riehen respektive “Auf Mönden” in Inzlingen befindet sich eine Deponie in einem ehemaligen Steinbruch. In dieser Deponie wurden bis in die 1970erJahre verschiedene Abfälle abgelagert: Hauskehricht, Kadaver, Altöl, Industrieabfälle,pharmazeutische Abfälle. Umfangreiche Untersuchungen auf Grundlage der Altlasten-Gesetzgebung zwischen 2003 und 2007 ergaben, dass aus der Deponie Schadstoff ein der Menge von ca. 50 g pro Jahr über die mit einer Grundwasserschutzzone belegte Auquelle ausgetragen werden, was einer Konzentration von 0.1 bis 0.7 Mikrogramm pro Liter entspricht. Die nachgewiesenen Substanzen konnten auch im Aubach unterhalb der hinteren Auquelle festgestellt werden, wenn auch in geringen Konzentrationen (0.01 bis 0.03 Mikrogramm pro Liter). Dabei handelt es sich um chlorierte Kohlenwasserstoffe, Benzol, AOX, Crotamiton-Derivate und andere. Der Abstrom des Aubachs gelangt in die Langen Erlen und damit in das Trinkwasserfassungs-Gebiet des Kantons Basel-Stadt.
Während die deutschen Behörden die Deponie Mönden dann zumal als weder sanierungs- noch überwachungsbedürftig einstuften, hatte das Amt für Umwelt und Energie(AUE) die Deponie Maienbühl aufgrund der Untersuchungsergebnisse 2008 in Abstimmung mit dem BAFU als nicht sanierungs-, wohl aber überwachungsbedürftig eingestuft.Mit der Überwachung des Grundwassers im Abstrom der Deponie Maienbühl sollte sichergestellt werden, dass Veränderungen der Stoffkonzentrationen rechtzeitig erkannt und nötigenfalls Massnahmen ergriffen werden können.
Seit 2009 wird die Deponie altlastenrechtlich überwacht. Die Finanzierung der Überwachung erfolgte anteilsmässig durch Gemeinde, Kanton und Bund sowie die IG Deponiesicherheit Region Basel. Die Hintere Auquelle ist zurzeit nicht mehr gefasst, da die Leitung zur vorderen Auquelle sanierungsbedürftig ist. Sehr wohl gefasst und an das u. a. der Notwasser-Versorgung dienende Riehener Brunnwasser-Netz (mit Trinkwasser-Qualität) angeschlossen ist jedoch die Vordere Auquelle. Aber auch die Hintere Auquelle ist für das Brunnwasser-Netz gerade angesichts der immer trockeneren Sommer von massgebender Bedeutung.
Gemäss Geschäftsbericht 2019 des Gemeinderats Riehen zeigt die Überwachung der Deponie nach wie vor tiefe Schadstoff-Werte. Es bestehe demnach kein dringlicher Handlungsbedarf. Das Grundwasser im Abstrombereich sei auch im 2019 in Absprache mit Bund und Kanton (Amt für Umwelt und Energie) überwacht worden.
Vor diesem Hintergrund mutet es mehr als seltsam an, dass die Deponie offenbar per November 2019 aus der Überwachung entlassen wurde.
Gemäss Altlastenverordnung lässt sich die Überwachung eines belasteten Standorts beenden, wenn nach mehrjähriger Überwachung aufgrund des Schadstoffverlaufs und der Standorteigenschaften mit grosser Wahrscheinlichkeit kein Sanierungsbedarf zu erwarten ist (Art. 9, Abs. 1 AltlV). Seit 2018 besteht gemäss Altlasten-Verordnung aber auch eine Nulltoleranz betreffend Grundwasserschutz-Zonen: eine Altlast ist sanierungspflichtig, wenn bei einer im öffentlichen Interesse liegenden Grundwasser-Fassung Stoffe aus der Altlast über der Bestimmungsgrenze nachgewiesen werden (Art.9, Abs. 2 AltlV). Die Pharma-Wirkstoffe, die im Bereich der Hinteren Auquellen nachgewiesen werden, sind aufgrund der historisch-technischen Untersuchungen eindeutig der Deponie Maienbühl zuzuordnen.
Solange die Grundwasserschutz-Zone In der Au besteht, muss die Deponie saniert werden. Weiter steht ausser Zweifel, dass an der Hinteren Auquelle und damit der zugehörigen Grundwasserschutz-Zone ein öffentliches Interesse besteht.
Der Kanton ist zum Vollzug der Altlasten-Verordnung verpflichtet. Vor diesem Hintergrundfordern wir vom Regierungsrat, dass
- die Überwachung der Deponien, der Auquellen und des Aubachs sichergestellt werden;
- für die Deponie Maienbühl hinsichtlich Optionen zur Sanierung detaillierte Untersuchungen durchgeführt werden;
- die entsprechenden Untersuchungen für die Deponie Mönden eingefordert werden;
- die Grundwasserschutz-ZoneIn der Au aufrecht erhalten bleibt.