Es ist unwidersprochen, dass Bäume eine sehr positive Wirkung auf das Klima in der Stadt haben. Es ist daher erfreulich, dass der Baumbestand in Zahlen seit Jahren steigend ist. Dagegen steht aber leider, dass sowohl die Lebensdauer als auch die ökologische Qualität der Bäume nicht in gleichem Masse zu- sondern stetig abnehmen. Der Klimawandel setzt dem bestehenden Baumbestand dazu. Baumarten, die früher stadtverträglich waren, leiden unter Hitzestress, Trockenheit oder Krankheiten, sterben früher und erreichen häufig nicht mehr dieselbe Grösse und dasselbe Kronenvolumen wie in früheren Zeiten. Heute geht die Stadtgärtnerei von einer mittleren Lebensdauer für einen Stadtbaum in Basel von nur noch 30 bis 40 Jahren aus. Dies bedeutet, dass viele Stadtbäume während ihrer Lebenszeit, ihre optimale Grösse und damit eine maximal positive Wirkung für das Stadtklima nicht mehr erreichen oder dann nur für wenige Jahre. Zahlen hierzu wurden bereits 2019 in der Motion 19.5151.02 von Thomas Grossenbacher und Konsorten zum wirkungsvollen Baumschutz dargelegt.

Für den Schutz des Baumbestands im öffentlichen und privaten Raum spielte das bestehende Baumgesetz in der Vergangenheit eine weitgehend zielführende Rolle. Es verlangt, dass der Baumbestand im Kanton Basel-Stand zu erhalten und möglichst zu vermehren ist. Entsprechend wird im kantonalen Baumkataster die Baumart, die Anzahl, das Alter und weitere Angaben erfasst und Verluste werden durch Ersatzpflanzungen ersetzt. Nicht erfasst wird hingegen die Grösse der Bäume bzw. ihr Kronenvolumen, obwohl dieses für die ökologische Bedeutung bzw. die positive Auswirkung eines Baumes für das Stadtklima entscheidend ist. Es ist zu befürchten, dass in den letzten Jahren trotz einer zunehmenden Anzahl von Bäumen in der Stadt ihre positive ökologische Rolle für das Stadtklima abgenommen hat, weil die Bäume heute im Durchschnitt kleiner sind und ein geringeres Kronenvolumen haben.

Aus diesem Grund sind die Unterzeichnenden der Ansicht, dass in Zukunft auch die ökologische Qualität des Baumbestands erhoben werden muss, um beurteilen zu können, ob mit den getätigten Ersatzpflanzungen nicht nur die Anzahl der Bäume, sondern auch ihre ökologische Bedeutung, d.h. die positive Wirkung des Baumbestands für das Stadtklima, erhalten bleibt. Früher konnte die Biomasse von Stadtbäumen nur grob auf Grund von auf Basis von Standardwerten abgeschätzt werden. Seit einigen Jahren ist es jedoch möglich, mit schweizweit verfügbare Laser-Scanning Daten (LiDAR) das Kronenvolumen städtischer Baumbestände zu messen und daraus die Biomasse und den darin eingelagerten Kohlenstoff mit grosser Genauigkeit abzuleiten. Mit wiederholten LiDAR-Messungen kann so über die Zeit auch die Zu- bzw. Abnahme des Kronenvolumens gemessen werden. Der Regierungsrat hat bereits in seiner Antwort auf die Motion Th. Grossenbacher vom August 2019 erwähnt, dass er beabsichtige, den ökologischen Wert des Baumbestandes basierend auf den LIDAR-Daten 2020 zu erheben.

Die Unterzeichnenden sind der Ansicht, dass dies eine notwendige Grundlage ist, um auch unter den Bedingungen des Klimawandels, den ökologischen Wert des Baumbestands im Kanton BS zu erhalten. Basierend auf den obigen Ausführungen fordern sie deshalb den Regierungsrat auf:

  • Absatz 1 von § 1 des Baumschutzgesetzes wie folgt zu ergänzen: Der Baumbestand im Kanton Basel-Stadt und sein ökologischer Wert ist im Interesse der Qualität des Lebensraumes, insbesondere der Wohnlichkeit, zu erhalten und möglichst zu vermehren.
  • In Zukunft den ökologischen Wert, insbesondere das klimawirksame Kronenvolumen des Baumbestands auf öffentlichem und privatem Grund alle 5-10 Jahre mittels LiDAR-Daten zu erheben und die Ergebnisse zu veröffentlichen.
  • Als Zielgrösse für den Erhalt des Baumbestands in Zukunft nicht mehr nur die Anzahl Bäume, sondern zusätzlich auch deren ökologischer Wert, d.h. ihr Kronenvolumen zu verwenden. Die erstmalige Erhebung des Kronenvolumens anhand von LiDAR-Daten

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