Der Regierungsrat hat sich mit der Verabschiedung des behördenverbindlichen Stadtklimakonzepts im Jahr 2021 erfreulicherweise zum Ziel gesetzt, die Erhitzung des Stadtklimas mit Massnahmen einzudämmen. Entgegen dem, was sich viele vom Stadtklimakonzept versprochen haben, sieht das Stadtklimakonzept jedoch keine Baumpflanzungen oder Begrünungs- und Entsiegelungsmassnahmen als vordringliche Massnahme ausserhalb der Erhaltungsplanung vor.

Bäume im öffentlichen Raum werden weiterhin nur dann gepflanzt, wenn ohnehin Erhaltungsmassnahmen anstehen, dasselbe gilt für weitere Begrünungen und Entsiegelungen. So ist dem Stadtklimakonzept zu entnehmen: «Es ist zu berücksichtigen, dass die Erhaltungsplanung ein wirtschaftlicher Taktgeber bei Umgestaltungsprojekten ist. Es kann daher sein, dass Gebiete trotz hoher Hitzebelastung gemäss Erhaltungsplanung noch keine Priorität geniessen.” (Stadtklimakonzept 2021, S. 42). Diese Relativierung machte der Regierungsrat auch gegenüber der UVEK nochmals klar, was im Bericht der UVEK zum Ratschlag Stadtklimakonzept für die Handlungsfelder eins, sieben und neun zu entnehmen ist: «Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass dauerhafte Hitzeschutzmassnahmen wie Baumpflanzungen grundsätzlich sinnvoller sind als temporäre wie das Aufstellen von Sonnenschirmen oder Baumtöpfen. Er stuft temporäre Massnahmen aber dennoch als legitim ein, da nur diese in kürzester Zeit umgesetzt werden können. Die Umgestaltung des Strassenraums erfolgt hingegen in aller Regel abgestimmt auf die Erhaltungsplanung.». Im dazugehörenden Ratschlag der Regierung wird auch eine Übersicht über die laufenden Arbeiten zu allen Handlungsfeldern des Stadtklimakonzeptes gegeben (S. 6-9). Auch dort sind keine Massnahmen zu entnehmen, die Baumpflanzungs- Entsiegelungs- und Begrünungsmassnahmen im öffentlichen Raum ausserhalb der Erhaltungsplanung und abgesehen von Arealentwicklungen voranbringen. Einzig mit dem Fernwärme-Ausbau sind zusätzliche Bäume, Begrünungen und Entsiegelungen ausserhalb der Erhaltungsmassnahmen angedacht: Vom Grundsatz der Erhaltungsplanung wird abgewichen, falls im Rahmen von Fernwärme-Baustellen Begrünungen oder Entsiegelungen realisiert werden können. Dies fordert eine Motion der UVEK. Wie viele Baumpflanzungen und begrünte/ entsiegelte Flächen koordiniert mit dem Ausbau der Fernwärme realisiert werden können, ist noch nicht bekannt, die Antwort auf die überwiesene Motion aus dem Jahre 2021 ist ausstehend.

Längst nicht alle geeigneten Flächen für Begrünungs- und Entsiegelungsmassnahmen befinden sich auf Flächen, unter denen die Fernwärme ausgebaut wird. Es gibt im Kanton ein Potential an Asphaltflächen im öffentlichen Raum, bei denen der Asphalt entfernt, Bäume und Gebüsche gepflanzt oder Entsiegelungen geschehen können. In Anbetracht der zunehmenden Sommerhitze, die bekanntlich auch gesundheitliche Folgen hat, erklärt sich nicht, weshalb die Investition an solchen Stellen nicht früh genug geschehen soll. Auch aus Aspekten der Nachhaltigkeit spricht einiges dafür, Asphalt früher zu entfernen als ohnehin angedacht, um dafür schneller wertvolle grosse Bäume und üppige Grünflächen zu erhalten. Für die Biodiversität könnten durch solche Massnahmen wichtige Vernetzungen und Trittsteine realisiert werden.

Eine reguläre Erhaltungsmassnahme ist jeweils nur rund alle 50 Jahre fällig. Allfällig neu gepflanzte Bäume müssen sich danach erst entwickeln, bis sie wirklich kühlen. Mit den zurzeit aufgegleisten Massnahmen dauert es demnach noch über ein halbes Jahrhundert, bis alle von Hitze betroffenen Quartiere der Stadt angemessene Kühlungsmassnahmen durch Begrünung und Entsiegelung haben werden. Damit sich der Asphalt nicht Sommer für Sommer weitere 50 Jahren lang an Orten erhitzt, an denen es nicht nötig wäre, besteht Handlungsbedarf.

Die Unterzeichnenden fordern den Regierungsrat dazu auf, innert zwei Jahren dem Grossen Rat ein Konzept inklusive Finanzierungsvorschlag und Umsetzungsplanung für Baumpflanzungen, Begrünungen und Entsiegelungen für den Zeitraum bis 2037 vorzulegen, die auf einem entsprechenden Screening des öffentlichen Raums basiert, und auch Massnahmen ausserhalb der Erhaltungsplanung vorsieht, sofern sie nicht bereits im Rahmen des Fernwärme-Ausbaus begrünt oder entsiegelt werden.

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