Vielleicht ist es kein Zufall, dass jener Paragraph des Bau- und Planungsgesetzes, welcher die Verantwortung für den Winterdienst auf Trottoirs den Eigentümer*innen angrenzender Grundstücke auferlegt, im Abschnitt “Besonderheiten” erscheint.
Es ist fürwahr eine Besonderheit, wenn Private für nach menschlichem Ermessen staatliche Aufgaben aufzukommen haben. Trottoirs sind öffentlicher Grund. Warum müssen die Anwohner zwar für den Winterdienst auf den Trottoirs aufkommen, nicht aber für die Reinigung? Warum nur auf dem Trottoir, nicht aber auf dem allenfalls angrenzenden Fahrradstreifen oder auf der Fahrbahn?
Die Realität sieht ohnehin so aus, dass die wenigsten Grundeigentümer ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen. Viele können sie aufgrund ihres Alters oder ihrer körperlichen Verfassung gar nicht wahrnehmen oder sind allenfalls während eines Schneefalls verreist. Wer denkt dann schon daran, jemandem den Auftrag zu geben?
Kommt hinzu, das Private im Einzelfall das Problem eher mit einem Kessel Streusalz als mühsam von Hand mit der Schaufel oder –bei Glatteis –mit anderen umweltfreundlicheren Mitteln lösen dürften. Demgegenüber wäre es für eine grosse, mit professionellen Räumgeräten ausgerüstete Organisation wesentlich einfacher, den Winterdienst auch auf Trottoirs gemäss Vorgaben des Kantons umweltschonend auszuführen.
Aus den genannten Gründen müsste klar sein, dass die zeitgerechte Räumung der Trottoirs von Eis-und Schnee kantonsweit nicht nur auf eine machbare Weise einheitlich geregelt werden sollte, sondern auch von derselben Organisation einheitlich durchzuführen ist, welche sich auch um den Winterdienst auf den Strassen kümmert.
Deshalb ersuchen die Unterzeichneten den Regierungsrat, § 161 Abs. 2 des Bau-und Planungsgesetzes bis vor Beginn des Winterdienstes 2023/24 so anzupassen, dass die Verantwortung für den Winterdienst auf Trottoirs der öffentlichen Hand übertragen wird.
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