Die Stimmbevölkerung hat im November 2022 den Gegenvorschlag zur Klimagerechtigkeitsinitiative angenommen und damit entschieden, dass der Kanton beim CO2Ausstoss bis ins Jahr 2037 in allen Sektoren im Rahmen seiner Kompetenzen «NettoNull» erreichen muss. Damit einhergehend wurde auch das 1.5 Grad Ziel und dementsprechendes staatliches Handeln im Klimaschutz und in der Klimaadaption in der Kantonsverfassung verankert (§ 15 Abs. 2, §16a Abs. 1). Der Kanton ist nun zusätzlich verpflichtet, im Finanzsektor im Sinne eines 1.5 Grad Ziels zu handeln (§16 Abs. 4) und sich beim Bund für die notwendigen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen einzusetzen (§16a Abs. 5). Zur Umsetzung des Volksentscheides braucht es nun ein rasches staatliches Handeln. Die vorberatende Kommission hat für die weiteren Schritte im Kapitel 5.3 «Definition der Sektoren» bereits grob festgelegt, wie das weitere Vorgehen auszusehen hat. Mit dieser Motion sollen die nächsten Schritte dazu aufgegleist werden.

Die Motionär*innen halten den Regierungsrat dazu an, eine Klimastrategie und einen dazugehörenden Klimaaktionsplan mit Massnahmenkatalog zu allen Scopes und Sektoren zu erarbeiten. Dies soll wie folgt umgesetzt werden:  Bis Ende 2023 wird ein Klimaaktionsplan mit Massnahmenkatalog erarbeitet und vorgelegt, welcher für die drei Sektoren Gebäude/Energie, Industrie und Verkehr Massnahmen zur Erreichung des NettoNull Zieles aufzeigt und aufgleist.

  • Bis Ende 2024 wird der Massnahmenkatalog des Klimaaktionsplans mit Massnahmen in alle weiteren Sektoren wie Konsum, Ernährung, Finanzen, Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, IT und anderen ergänzt. Diese Massnahmen richten sich nach dem 1.5° C Ziel und dem entsprechenden kantonalen CO2Budget aus.
  • In allen Sektoren und Scopes sollen die Handlungsmöglichkeiten des Kantons maximal ausgeschöpft werden. Der Regierungsrat soll die im Bericht der Spezialkommission Klimaschutz diskutierten Massnahmen in den Klimaaktionsplan aufgreifen. Der Regierungsrat soll seinen Handlungsspielraum auch
    in den Massnahmenbereichen Information, Sensibilisierung (inkl. Bildung), Verwaltungsprozesse, Digitalisierung, Innovation und Forschung maximal ausschöpfen.
  • Der Investitionsbedarf des Kantons zur Umsetzung des Klimaaktionsplans ist für alle Bereiche jeweils zeitgleich mit dem Vorlegen der Massnahmenkatalogen (2023/2024) zu beziffern und im jeweiligen Folgejahr (2024/2025) in die kantonale Investitionsplanung aufzunehmen.
  • Der zusätzliche Förderbedarf (im Vergleich zum Status Quo) ist für alle Bereiche ebenfalls zeitgleich mit dem Vorlegen der Massnahmenkataloge (2023/2024) zu beziffern, so dass sie private Investitionen stimulieren, die für die Zielerreichung notwendig sind. Fördermassnahmen sind im jeweiligen Folgejahr (2024/2025) umzusetzen bzw. dem Grossen Rat vorzulegen, sofern sie die Kompetenz des Regierungsrates überschreiten.
  • Für die durch den Klimaaktionsplan definierten Massnahmen sind die entsprechenden Gesetzes bzw. Verordnungsänderungen oder weitere rechtsverbindliche Beschlüsse so rasch als möglich dem Grossen Rat vorzulegen bzw. ihm über diese zu berichten, sofern sie in der Kompetenz des Regierungsrates liegen.
  • Die Kosten von Massnahmen zu NegativEmissionen zur Kompensation der verbleibenden CO2Emissionen aus dem Scope 2 zum Zeitpunkt der Zielerreichung von NettoNull sind abzuschätzen. Finanzierungsmechanismen sind vorzuschlagen.
  • Für sämtliche Massnahmen und Sektoren werden in der Klimastrategie Absenkpfade, Umsetzungshorizonte und Wirkungsziele in Tonnen CO2 aufgezeigt.
  • Sämtliche Massnahmen müssen der Sozialverträglichkeit im Kanton BaselStadt Rechnung tragen.
  • Der Klimaaktionsplan und der Massnahmenkatalog sollen alle 5 Jahre aktualisiert werden. Über den Stand der Massnahmen sowie über deren Wirkung (in Tonnen CO2) und allfälligen Umsetzungslücken ist dem Grossen Rat alle zwei Jahre schriftlich Bericht zu erstatten und ein allfälliges weiteres Vorgehen
    vorzuschlagen, sofern Umsetzungslücken bestehen.
  • r die Erarbeitung der Klimastrategie und des Klimaaktionsplans ist der bisherige Stand des Wissens von Ökonomie und Geisteswissenschaften einzubeziehen.
  • Die Klimastrategie und der Klimaaktionsplan sollen einen motivierenden Charakter haben, den Sorgen und Ängsten der Bevölkerung Rechnung tragen und darauf hinwirken, dass wir die Herausforderungen der Klimakrise als Gemeinschaft meistern.

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