Schriftliche Anfrage: Abwärmenutzung von IT-Equipment
Wenn alles von einer digitalen Welt reden, werden oft die wichtigsten Komponenten dahinter vergessen. Die Infrastruktur, die diese vernetzte Welt ermöglicht. Und genau diese Infrastruktur produziert sehr viel Wärme – die meist in grossen Rechenzentren oder Mobilfunkanlagen ungenutzt verpufft oder gar aufwändig abgeführt werden muss.
Das will IWB ändern und installiert kleine, dezentrale Rechenzentren. Mit der Nutzung der Abwärme werden Wohnhäuser geheizt und ihr Warmwasser aufbereitet.
In einem Pilotprojekt hat IWB eine sogenannte «Serverheizung» in Betrieb genommen. Die Installation lohnt sich besonders auch dort, wo grössere Heizungsanlagen – beispielsweise eine Pellet-Heizung oder das Aussengerät einer Wärmepumpe – nicht möglich sind oder die Fernwärme nicht geplant ist. Ergänzend zu der im Haus bestehenden Erdgasheizung und dezentralen Elektroboilern, erzeugt die Serverheizung mit integriertem Wärmespeicher einen Grossteil der benötigten Wärme für die Liegenschaft und ihre Bewohner. Der Gasverbrauch soll um 75 Prozent sinken, dies wird auch die CO2-Emissionen reduzieren.
Diese Technologie der Abwärmenutzung funktioniert für die meisten elektronischen Geräte, da die Flüssigkeit nicht elektrisch leitend ist. Somit müssen nicht zwingend nur Server eingesetzt werden, sondern auch für die Komponenten für Mobilfunkantennen. Für die Betreiber von IT-Equipment kann es sich neben der kommunikativen Seite auch finanziell lohnen, die Abwärme ihrer Geräte zu nutzen. Aus diesem Grund ist es überraschend, dass die IWB schon seit längerem erfolglos auf der Suche nach Partnern aus der digitalen Welt ist, die die Abwärme der Geräte nutzen möchte. Aus diesem Grund wäre es wichtig, wenn der Kanton eine Vorreiterrolle einnimmt und Anreize oder Gesetze schafft, die diese Energie nutzbar machen kann.
Mit dem aktuellen Energiegesetz und den Vorgaben für eine NettoNull-Gesellschaft müssten eigentlich alle Wärmequellen genutzt werden.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Ist dem Regierungsrat diese Möglichkeit der Abwärmenutzung bekannt?
- Ist der Regierungsrat ebenfalls der Meinung, dass diese Abwärme genutzt werden sollte?
- Wo sieht der Regierungsrat mögliche Einsatzpotenziale von Abwärmenutzung durch IT-Equipment (insbesondere von kantonseigener elektronischer Infrastruktur) und sogenannten dezentralen Rechenzentren?
- Sieht der Regierungsrat eine mögliche gesetzliche Auflage, die neue oder zu revidierenden Mobilfunkantennen verpflichtet, die Wärme am Standort der Antenne kostendeckend der Gebäudeinstallation abzugeben?