Schriftliche Anfrage: automatisierte Kontrolle des Prämienverbilligungsanspruchs
Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben gemäss Art. 65 KVG sowie § 17 GKV Anspruch auf Prämienbeiträge. Gemäss § 15 KVO entrichtet der Kanton auf Antrag von wirtschaftlich schwächer gestellten Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt sowie von Personen gemäss Art. 65a KVG, welche im Kanton Basel-Stadt versichert sind, Beiträge an deren Krankenversicherungsprämien aus, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gemäss Bericht des Amts für Sozialbeiträge vom Oktober 2021 schreibt das Amt für Sozialbeiträge (ASB), das für die Durchführung der PV in Basel-Stadt zuständig ist, Personen an, welche aufgrund ihrer Steuerdaten Anspruch auf Prämienverbilligung haben könnten. Neben dem Anschreibsystem gibt es in der Schweiz noch weitere Systeme: So haben gemäss Monitoring 2020 über die Wirksamkeit von Prämienverbilligung 2020 17 Kantone eine automatisierte Prämienverbilligungskontrolle eingeführt, zwei Kantone kennen ein Anfragesystem. Gerade in der aktuellen Situation (steigende Preise usw.) ist es mehr denn je angezeigt, verstärkte Massnahmen zu ergreifen, um anspruchsberechtigte Personen und Haushalte zum Bezug von Prämienverbilligungen zu motivieren und sie dadurch finanziell zu unterstützen.
Dazu gibt es folgende Fragen:
- Wie viele Personen, welche Anspruch auf Prämienverbilligung hätten, beziehen keine Prämienverbilligung? Welche Gründe für den Nichtbezug sind bekannt oder werden vermutet?
- Welche Möglichkeiten gibt es, die Anzahl jener, welche trotz Anspruch keine Prämienverbilligung beziehen, zu verkleinern?
- Wäre der Regierungsrat bereit, im Kanton Basel-Stadt eine automatisierte Kontrolle des Anspruchs auf Prämienverbilligung einzuführen? Mit welchen finanziellen Kosten wäre zu rechnen?
- Wird mit dem Schreiben das Antragsformular sowie die mutmassliche Höhe des zu erwartenden Beitrages an die Krankenversicherungsprämie beigelegt?
- Wird das Informationsschreiben in verschiedenen Sprachen versendet? Wenn ja, in welchen? Wenn nein, wie liesse sich ein Versand in verschiedenen Sprachen umsetzen?
- Müssen Personen, welche aus der Sozialhilfe abgelöst werden, selbstständig ein Prämienverbilligungsgesuch stellen oder kann die Prämienverbilligung der Sozialhilfe übernommen werden?