Die Höchstgeschwindigkeit für Lastwagen beträgt in der Schweiz laut der Verkehrsregelverordnung (VRV) des Bundesrats maximal 80 km/h. Der Bundesrat scheint sich im Klaren darüber zu sein, dass diese Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. Hält er doch im Verlagerungsbericht aus dem Jahr 2019 folgendes fest: “Die schweren Güterfahrzeuge sind im Durchschnitt auf ebenen Strecken mit fast 90 km/h unterwegs.
Daraus kann geschlossen werden, dass ein Grossteil der Lastwagen schneller als erlaubt fährt und zumindest einige Lastwagen mit deutlich über 90 km/h unterwegs sind. Dies ist in mehrfacher Hinsicht ein Missstand:

  • Klima: Höhere LkW-Geschwindigkeiten verursachen mehr Treibstoffverbrauch und damit auch mehr klimaschädliche Emissionen. Die strikte Einhaltung des Tempolimits (80 km/h) würde laut Studien eine Reduktion der Durchschnittsgeschwindigkeit um ca. 7 Prozent bedeuten und den Kraftstoffverbrauch bzw. den CO2-Ausstoss um 6 bis 8 Prozent vermindern. Für Österreich werden die Einsparungen von absoluten CO2-Emissionen durch die strikte Einhaltung des Tempolimits 80 km/h für den Schwerverkehr auf über 100’000 Tonnen CO2 pro Jahr beziffert.
  • Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer: Mit zunehmender Geschwindigkeit der Schwerverkehrsfahrzeuge steigen sowohl die Unfallgefahr als auch die Schwere der Unfälle deutlich an. Konsequent eingehaltene Höchstgeschwindigkeiten retten Menschenleben.
  • Lärm: Die Lärmemissionen des Strassenverkehrs steigen mit höheren Fahrtgeschwindigkeiten drastisch an. Bei strikter Einhaltung der LkW-Höchstgeschwindigkeit (80 km/h) könnte auf der Autobahn eine Lärmminderung erzielt werden, die mit einer 20-prozentigen Verkehrsabnahme vergleichbar ist. Dadurch ergeben sich auch Sparpotenziale beim Lärmschutz.
  • Durchsetzung des Rechtsstaates und Fairness zwischen den Verkehrsteilnehmern: Die weit verbreitete Missachtung des Lkw-Tempolimits unterminiert die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates. Es ist zudem unfair gegenüber den Pkw-Fahrern, welche für Geschwindigkeitsübertretungen gebüsst werden.

Der Vollzug des Strassenverkehrsgesetzes und damit die Durchsetzung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten ist laut Bundesrat Sache der Kantone.
Entsprechend drängen sich folgende Fragen an die Regierung des Kantons Basel-Stadt:

  1. Sind LkW auf den Strassen des Kantons zu schnell unterwegs? Wenn ja, wie viel und wie schnell fahren diese?
  2. Gibt es keine oder zu wenig Geschwindigkeitskontrollen, welche spezifisch auf das Überschreiten der Geschwindigkeit von Lastwagen von 80 km/h ausgelegt sind?
  3. Warum wird die Geschwindigkeit der Lastwagen zumindest auf den vom Schwerverkehr stark frequentierten Strecken nicht eingehender kontrolliert?
  4. Kann die Regierung bzw. die Fachleute der Verwaltung abschätzen, wie gross der negative Effekt des Schwerverkehrs auf die Gesundheit der Bevölkerung (Luftschadstoffe, Lärm, Unfälle) anbelangt und wie gross die Klimaauswirkungen des Schwerverkehrs sind?
  5. Was für Möglichkeiten, auch technologischer oder kontroll-strategischer Art, sieht die Kantonsregierung, um dem Problem wirksam zu begegnen? Braucht es bspw. an den Transitstrecken permanent installierte, örtlich wechselnde oder/und fixe Radaranlagen, welche auf Lkw ausgerichtet sind?
  6. Wie hoch sind die Bussen bei Geschwindigkeitsübertretungen von Lkws? Sind die Bussen genug hoch, dass sie abschreckend wirken?
  7. Bräuchte es Zuschüsse für die kantonalen Behörden, bspw. aus den LSVA-Einnahmen, damit vermehrt Lkw-spezifisch kontrolliert würde?

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