Gegenwärtig erarbeitet der Kanton Basel-Stadt die Klimaschutzstrategie, worin der Absenkpfad für die CO2-Emissionen auf dem Kantonsgebiet bis zum Jahr 2037 festgeschrieben werden soll. Damit das von der Basler Stimmbevölkerung beschlossene Nettonull-Ziel auch wirklich erreicht werden kann, ist es unabdingbar, dass die CO2-Emissionen möglichst aller kantonalen Industrieanlagen gesenkt werden können. Dies gilt u.a. auch für die Klärschlammverbrennungsanlage (SVA) der ProRheno. Die Klärschlammverbrennungsanlage ist Teil der Basler Abwasserreinigungsanlage ARA, welche 1982 in Betrieb genommen wurde. In ihr wird der gesamte Klärschlamm der ARA-Basel, welcher nach der Reinigung des Abwassers in der ARA zurückbleibt, verbrannt. Bei diesem Prozess werden erhebliche CO2-Emissionen erzeugt.

Im Ratschlag 21.0599.01 betreffend «Ausgabenbewilligung für bauliche Anpassungen im Rahmen der Erweiterung und Sanierung der kommunalen Kläranlage ARA Basel der ProRheno AG als Vorleistung für die Weiterentwicklung der Hafenbahn» wird festgehalten, dass für die bis 2030 ersatzbedürftige SVA ein alternativer Standort gefunden werden muss, damit die neue Hafenbahnhof-Variante umgesetzt werden kann. Gemäss dem Terminplan der ProRheno soll die Ausgabenbewilligung für den Neubau der SVA spätestens 2025 von Grossen Rat sowie vom Landrat Basel-Landschaft behandelt werden. Eine Modernisierung der über 40-jährigen Klärschlammverbrennungsanlage ist dringend nötig und bietet zugleich die Chance, die Anlage mit zukunftstauglicher Technologie auszurüsten. Im Folgenden werden mögliche Modernisierungsmassnahmen für die Reduktion von Klimagasen bei der Klärschlammverbrennung vorgeschlagen:

  • Durch eine Vortrocknung des Klärschlamms können erhebliche Effizienzgewinne im Verbrennungsprozess erreicht werden, weil durch den Trocknungsprozess das gebundene Wasser im Schlamm durch Verdunstung bzw. Verdampfung deutlich reduziert werden kann. Dies Massnahme erhöht den Heizwert des Schlamms und macht den Verbrennungsprozess effizienter. Es bestehen diverse erprobte Trocknungsverfahren, deren Effizienz geprüft werden kann.
  • Weiter könnte die Phosphor-Rückgewinnung aus der Asche des verbrannten Klärschlamms integriert werden. Derzeit geht die Asche auf die Deponie Elbisgraben, womit viele im Klärschlamm enthaltenen Pflanzennährstoffe verloren gehen. Bei der Verbrennung im Monoverfahren, bei dem ausschließlich Klärschlamm eingesetzt wird, ist eine Rückgewinnung des Phosphors aufgrund der Ressourcenknappheit interessant und voraussichtlich ökonomisch.
  • Nicht zuletzt können mit Hilfe von CCS (Carbon Capture & Storage) die CO2-Emissionen deutlich gesenkt werden. Eine Möglichkeit wäre, die Öfen für eine Oxyfuel-Verbrennung umzurüsten. Dabei wird nicht Luft, sondern eine synthetische Mischung aus Reinsauerstoff und rezykliertem Rauchgas als Oxidationsmittel verwendet. Durch die vorgeschaltete Abtrennung des Luftstickstoffs entsteht ein Rauchgas, welches nach der Kondensation aus konzentriertem CO2 Dieses Abgas steht als Ausgangspunkt für eine CCS-Anwendung bereit. In der Basler SVA werden jährlich ca. 13’000 Tonnen Trockensubstanz Klärschlamm verbrannt, wobei rund 4’000 Tonnen CO2-Eq Emissionen erzeugt werden.

In diesem Sinne bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Klimaschutzmassnahmen für die künftige Basler SVA geeignet sind und in die Planung miteinbezogen werden können.
  2. Ob durch einer Vortrocknungsanlage eine effizientere Verbrennung in der Basler SVA erreicht werden kann und welches Trocknungsverfahren sich für die SVA-Basel am besten eignen würde.
  3. Ob eine Phosphor-Rückgewinnung aus der Asche des verbrannten Klärschlamms in der Basler SVA integriert werden kann.
  4. Ob die bestehenden oder neu geplanten Öfen der Basler SVA für eine Oxyfuel-Verbrennung umgerüstet werden können, um eine Aufkonzentrierung des CO2 zu erreichen. Ob es möglich ist, das aufkonzentrierte CO2 durch eine CCS-Anlage abzutrennen.
  5. Ob die oben genannten Massnahmen aus technischer Sicht umsetzbar sind und wie sie umgesetzt werden können.
  6. Welche der oben genannten Massnahmen sich kombinieren lassen.
  7. Wie die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen für den Standort Basel einen Mehrwert bieten können in Bezug auf Forschungsstandort bzw. Pilotanlage/ Leuchtturmprojekt
  8. Wann nach erfolgten Prüfungen ein entsprechendes Modernisierungsprojekt in Angriff genommen werden kann.

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