
Schriftliche Anfrage: neue Vorschriften zum vermeidbaren Lärm im Strassenverkehr
Anhaltender Lärm kann erhebliche gesundheitliche Folgen haben: Er stört den Schlaf, beeinträchtigt die Erholung und erhöht das Risiko für kardiovaskuläre sowie metabolische Erkrankungen. Zudem kann er die Kommunikation erschweren und die Konzentrations- sowie Leistungsfähigkeit negativ beeinflussen. Insbesondere Verkehrslärm hat eine erhebliche Auswirkung auf unsere Gesundheit: Eine 2023 veröffentlichte Studie des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts kommt zum Ergebnis, dass eine hohe Verkehrslärmbelastung sogar mit einem erhöhten Suizidrisiko in Verbindung stehen kann. Angesichts dieser Erkenntnisse sind Massnahmen zur Reduktion von Lärm essenziell und sollten, wo immer möglich, umgesetzt werden.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten verschärfte Vorschriften zur Vermeidung von unnötigem Lärm. Neu ist es ausdrücklich untersagt, durch Auspuffanlagen vermeidbare Geräusche zu erzeugen – insbesondere das absichtliche Verursachen von Knallgeräuschen. Wer gegen diese Regel verstösst, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 10’000 Franken rechnen. Die genaue Höhe der Strafe wird im Einzelfall vom Gericht festgelegt.
Vereinfacht gesagt: Personen, die durch übermässiges Aufheulenlassen der Motoren auffallen, müssen nun mit Sanktionen rechnen.
Auch in Basel ist das Phänomen der sogenannten „Lärmposer:innen“ bekannt. Vor diesem Hintergrund bittet die Anfragestellerin um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie wird das neue Verbot konkret durchgesetzt? Sind verstärkte Polizeikontrollen oder spezielle Massnahmen zur Ermittlung von Verstössen vorgesehen?
- In Genf und Baselland wurde ein Pilotprojekt mit Lärmblitzern durchgeführt. Plant die Regierung in Basel-Stadt, aufgrund dieses Pilots diese oder ähnliche Technologien zur Lärmüberwachung einzusetzen?
- Gibt es bereits Meldungen aus der Bevölkerung zu Lärmposer:innen ? Falls ja, wie viele und welche Massnahmen wurden daraufhin ergriffen?
- Plant die Regierung, die neue Verordnung der Bevölkerung aktiv bekannt zu machen? Sind Informationskampagnen, Plakate oder weitere Massnahmen zur Sensibilisierung vorgesehen?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Anwohner:innen, sich gegen übermässigen Lärm durch Fahrzeuge zu wehren? Gibt es eine zentrale Meldestelle oder Anlaufstelle für Beschwerden oder werden allfällige Meldungen systematisch erfasst?
- Sind zusätzliche Massnahmen zur Lärmreduktion im öffentlichen Raum geplant? Beispielsweise bauliche Veränderungen, Temporeduktionen oder vermehrte Verkehrskontrollen?
