Im Paragraf 101 des Basler Schulgesetzes werden die Pflichtlektionen der Lehrpersonen, welche an Basler Schulen unterrichten, definiert. Diese sind für eine jeweilige 100%-Anstellung nach Schultyp stufenartig aufgebaut. Von 32 Wochenlektionen in Kindergärten, bis zu 21 Wochenlektionen in Gymnasien und Fachmaturitätsschulen. Grundlage ist auf allen Stufen die 45-minütige Lektion.

Folgende Fragen stellen sich zu dieser Systematik:

  1. Wie lässt sich diese grosse Differenz zwischen den verschiedenen Schulstufen erklären?
  2. Mit welchen Anpassungen, in Bezug auf die Arbeitszeit, hat das ED die Einführung der Integrativen Schule in den Volksschulen unterstützt und welche Massnahmen wurden zur Entlastung der betroffenen Lehrpersonen für ihre zeitlichen Mehraufwände getroffen?

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