Menschen mit Behinderungen, die selbständig leben, können dies entweder alleine, mit Unterstützung von Spitex oder aber in den meisten Fällen mit Unterstützung von Angehörigen, Partnern, Eltern oder Kindern. Dank der familiären Unterstützung kommt es immer wieder vor, dass eine behinderte Person erst nach Erreichen des AHV-Alters in eine Betreuungs- resp. Pflegesituation kommt.
Ergibt sich durch den Wegfall der betreuenden angehörigen Person eine klassische Pflegesituation, ist der Anspruch auf stationäre Leistungen in einem Pflegeheim gewährleistet. Hat die behinderte Person, beispielsweise auf Grund einer kognitiven Beeinträchtigung, allerdings primär einen agogischen Bedarf und keinen oder nur einen geringen Pflegebedarf, sind die Voraussetzungen für eine stationäre Leistung in einem Pflegeheim nicht gegeben.
Das Behindertenhilfegesetz (BHG) sieht für behinderte Personen im AHV-Alter diesbezüglich lediglich eine Besitzstandgarantie (§ 4 Abs. 4 BHG) vor. Für eine stationäre Leistungspflicht in einem Heim für Menschen mit Behinderung müsste also schon vor Erreichen des AHV-Alters eine stationäre Leistung gemäss BHG verfügt worden sein. In der Regel hätte die betroffene Person die stationären Leistungen nach dem BHG vor Erreichung des AHV-Alters auch erhalten (IV-Rente als gesetzliche Voraussetzung von § 4 Abs. 1 BHG).
Für einige Personen ergibt sich so offensichtlich eine Regelungslücke an der Schnittstelle zwischen Behindertenhilfe und Alterspflege. Ich bitte daher den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Sind den zuständigen Behörden diese Umstände bekannt?
  2. Wenn ja; welche Bestrebungen wurden bislang gemacht, um das Problem zu lösen?
  3. Um wie viele Personen handelt es sich jährlich seit Einführung des BHG im Jahre 2017?
  4. Hat der Kanton Kenntnis von der Lebenssituation von behinderten Personen im AHV-Alter, bei denen eine Leistungsanspruch gemäss BHG abgelehnt wurde?
  5. Ist der Kanton der Meinung, dass diesen Personen einen Leistungsanspruch zu gewähren sei und wenn ja; welche regulatorischen Schritte wären dazu nötig?

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