Die GRÜNEN Basel-Stadt sind erfreut, dass der Regierungsrat mit dem Ratschlag Förderung des Ausbaus der Photovoltaik-Infrastruktur an Gebäuden die Motionen Stöcklin (Solaroffensive) und Grossenbacher (Solardachpflicht für öffentliche Gebäude) umsetzt. Durch die vom Grossen Rat überwiesenen Motion Stöcklin wird für alle bestehenden Gebäude im Kanton eine Solardachpflicht eingeführt mit dem Ziel, die Produktion massiv auszubauen, das Potential auf Dächern und Fassaden zu realisieren und dadurch bis ins Jahr 2037 deutlich mehr als die Hälfte des heutigen Strombedarfs mit Solarstrom zu decken. 

Mit der von den GRÜNEN angestossenen Solaroffensive schafft Basel-Stadt eine wichtige Voraussetzung, nettonull zu erreichen und lokal mehr erneuerbaren Strom zu produzieren.
Anina Ineichen, Grossrätin

Der Regierungsrat will gleichzeitig das Solarpotenzial von Immobilien BS weiter erschliessen und die bis 2022 realisierte Eigenstromproduktion im Verwaltungsvermögen bis 2030 zu vervierfachen. Die GRÜNEN Basel-Stadt erachten die Vorbildrolle des Kantons mit seinen öffentlichen Gebäuden als wichtig.

Verbesserungen bei Etappierung und Ersatzabgabe nötig

Die vorgesehene Etappierung ist wichtig. Die GRÜNEN Basel-Stadt fordern überprüfbare quantitative Zwischenziele für die beiden Etappen, gesondert für PV-Anlagen auf Dächern, Fassaden, öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturanlagen. Für öffentliche Infrastruktur-Anlagen ist das bisher nicht bekannte Potential abzuklären und wie für Gebäude ein Kataster zu erstellen; im Rahmen der Solaroffensive ist auch für die Realisierung von PV-Anlagen auf öffentlichen Infrastrukturen ein Massnahmenplan zu erarbeiten.

Die Ersatzabgabe soll nach Ablauf der Übergangsfrist von 15 Jahren fällig werden. Die GRÜNEN Basel-Stadt schlagen zur Verhinderung von Fehlanreizen vor, zusätzlich zur finanziellen Förderung einen finanziellen Anreiz für Hausbesitzer*innen zu schaffen, welche PV-Anlagen frühzeitig errichten. Konkret soll ein degressiver Bonus eingeführt werden, der umso höher ausfällt, je früher eine PV-Anlage nach in Kraft treten der PV-Pflicht auf bestehenden Gebäuden errichtet wird. Konkret: im ersten Jahr nach in Kraft treten der PV-Pflicht 4500 CHF, danach jährliche Verminderung um 300 CHF.

Schliesslich unterstützen die GRÜNEN Basel-Stadt auch die Vereinfachung der Bewilligungsverfahren für die Errichtung von PV-Anlagen gemäss den Vorgaben des Bundes sowie den Ausbau der Beratungstätigkeit. Hier braucht es auch  mehr Ressourcen, um die erwartete Nachfrage kantonsseitig befriedigen zu können.

Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Förderung des Ausbaus der Photovoltaik-Infrastruktur an Gebäuden im Kanton Basel-Stadt («Solaroffensive»)

Im Folgenden nehmen die GRÜNEN Basel-Stadt Stellung zum vom Regierungsrat in die Vernehmlassung geschickten Ratschlagsentwurf zur Förderung des Ausbaus der Photovoltaik-Infrastruktur an Gebäuden im Kanton Basel-Stadt («Solaroffensive»). Die GRÜNEN Basel-Stadt sind erfreut, dass der Regierungsrat mit dem Ratschlag die Motionen Stöcklin (Solaroffensive) und Grossenbacher (Solardachpflicht für öffentliche Gebäude) umsetzt. Mit der vom Grosssen Rat überwiesenen Motion Stöcklin (Solaroffensive) ist vorgesehen, für alle bestehenden Gebäude im Kanton BS eine Solardachpflicht einzuführen mit dem Ziel, die Produktion von Solarstrom auf Kantonsgebiet massiv auszubauen. Das bestehende Potential auf Dächern und Fassaden (rund 800 GWh/a) soll weitgehend realisiert werden und dadurch bis ins Jahr 2037 deutlich mehr als die Hälfte des heutigen Strombedarfs im Kanton (bis zu 60%) mittels Solarstrom gedeckt werden.

Wir haben positiv zur Kenntnis genommen, dass der Regierungsrat gleichzeitig beschlossen hat, das Solarpotenzial von Immobilien Basel-Stadt weiter zu erschliessen und beabsichtigt, die bis 2022 realisierte Eigenstromproduktion im Verwaltungsvermögen bis 2030 zu vervierfachen. Dafür sollen in einer weiteren Ausbauetappe 135 PV-Anlagen und eine Eigenstromproduktion von 11 GWh erzielt werden. Wir erachten die Vorbildrolle des Kantons mit seinen öffentlichen Gebäuden als wichtig, auch für eine erfolgreiche Umsetzung der Solaroffensive.

Grundsätzlich unterstützen die GRÜNEN Basel-Stadt die Solaroffensive des Kantons Basel-Stadt und damit die Vorlage des Regierungsrats.

Namentlich befürworten wir:

  • Die Ausweitung der im Kanton Basel-Stadt bestehenden Pflicht für Photovoltaik bei Neubauten auf geeigneten Dächern und Fassaden von bestehenden Gebäuden
  • Die Einführung einer Übergangsfrist von 15 Jahren
  • Eine Ersatzabgabe für bestehende Bauten, falls die PV-Installationspflicht nicht erfüllt wird
  • Die Erleichterung des Verfahrens durch den Ersatz des bisherigen Bewilligungsverfahrens durch ein Meldeverfahren (Anpassung an das geltende Bundesgesetz)
  • Die finanzielle Förderung von PV-Anlagen durch Fördergelder
  • Die Etappierung der Ausbauziele in zwei Phasen (bis 2030 und ab dann bis 2037).

Im Folgenden nehmen wir zu einigen Punkten Stellung, die wir als kritisch erachten und bei welchen aus unserer Sicht Verbesserungen der Vorlage notwendig sind.

Aufteilung des Ausbauplans in zwei Phasen (Etappierung)

Wir teilen die Beurteilung des Regierungsrats, dass die PV-Ausbauziele bis 2037 auf 600 GWh/a auf Dächern und 190 GWh/a an Fassaden ambitioniert sind.  Auf dem Weg zu diesem Ziel werden Herausforderungen hinsichtlich (1) Anpassung des Stromverteilnetz zu bewältigen sein sowie neue Konzepte bezüglich (2) Einspeisung, (3) Förderung von Speicher-Kapazitäten, (4) smarte Netzsteuerung und (5) neue tarifliche Anreizsysteme zur Unterstützung eines gesamtsystemischen PV-Ausbaus entwickelt werden müssen. Auch dürfte es notwendig sein, die finanzielle Förderung regelmässig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Auf Grund dieser Ausgangslage beabsichtigt der Regierungsrat eine Etappierung in eine 1. Phase, in welcher die Zunahme von PV-Anlagen aufgrund der bestehenden Netzstrukturen weitgehend problemlos machbar ist und in welcher mit schnell umsetzbaren Massnahmen bis 2030 die low hanging fruits geerntet werden sollen. In einer 2. Phase sollen ab 2030 notwendige Anpassungen im Stromverteilnetz und bei der smarten Netzsteuerung sicherstellen, dass die gesteckten Ziele auch nach 2030 erreicht werden können.

Wir können der Argumentation des Regierungsrats folgen und unterstützen diese Etappierung. Um den Erfolg sicherzustellen, erachten wir jedoch die folgenden Punkte als wichtig:

  • Wir fordern überprüfbare quantitative Zwischenziele für die beiden Etappen, gesondert für PV-Anlagen auf Dächern, Fassaden, öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturanlagen. Die Zwischenziele und der Grad ihrer Zielerfüllung müssen öffentlich kommuniziert werden.
  • Für öffentliche Infrastruktur-Anlagen ist das bisher nicht bekannte Potential abzuklären und wie für Gebäude ein Kataster zu erstellen; im Rahmen der Solaroffensive ist auch für die Realisierung von PV-Anlagen auf öffentlichen Infrastrukturen ein Massnahmenplan zu erarbeiten.
  • Die Zielerfüllung der Zwischenziele der Solaroffensive soll regelmässig (z.B. alle 2 Jahre) überprüft und die Massnahmen gegebenenfalls angepasst werden

Ersatzabgabe

Bei nicht Erfüllung der PV-Installationspflicht für bestehende Bauten muss eine Ersatzabgabe errichtet werden. Wir begrüssen, dass diese Ersatzabgabe neu nicht einmalig, sondern jährlich entrichtet werden soll. Ebenfalls einverstanden sind wir damit, dass es für Neubauten in Zukunft nicht mehr möglich sein soll, eine Ersatzangabe zu entrichten, anstatt eine PV-Anlage einzurichten, da es keine technischen, wirtschaftlichen oder andere Gründe gibt, welche einen Verzicht auf eine PV-Anlage begründen könnten. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Ersatzpflicht im Grundsatz im Energiegesetz und nicht nur auf Verordnungsebene verankert werden soll.

Die Ersatzabgabe soll nach Ablauf der Übergangsfrist von 15 Jahren fällig werden. Dies entspricht der Forderung der Motion Stöcklin und Konsorten. Dadurch besteht jedoch ein unbeabsichtigter Anreiz, die Erfüllung der PV-Pflicht bis zum letzten Moment aufzuschieben. Dies erachten wir als nicht ideal. Wir möchten deshalb beliebt machen, mit Inkrafttreten der geplanten Gesetzesänderung, zusätzlich zur finanziellen Förderung einen finanziellen Anreiz zu schaffen, welcher Hausbesitzer*innen belohnt, welche PV-Anlagen frühzeitig errichten. Konkret schlagen wir vor, einen degressiven Bonus einzuführen, der umso höher ausfällt, je früher eine PV-Anlage nach in Kraft treten der PV-Pflicht auf bestehenden Gebäuden errichtet wird. Konkret schlagen wir vor, dass dieser Bonus im ersten Jahr nach in Kraft treten der PV-Pflicht CHF 4500 beträgt und sich jedes Jahr um CHF 300 vermindert, bis er im letzten Jahr vor fällig werden der Ersatzabgabe noch CHF 300 beträgt. Dadurch wird ein Anreiz geschaffen, auf bestehenden Bauten nicht erst nach Ablauf der Übergangsfrist eine PV-Anlage einzurichten. Aufgrund der verfügbaren Zahlen gehen wir davon aus, dass sich ein solcher Bonus aus dem Fonds Energie-Förderabgabe finanzieren lässt.

Vereinfachung des Bewilligungsverfahren

Die Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens, sprich die Einführung eines möglichst weitgreifenden einfachen und unbürokratischen Meldeverfahrens für die Errichtung von PV-Anlagen, erachten wir als wesentlichen Punkt, um die Ausbauziele der Solaroffensive zu erreichen. Optisch gut angepasste Solaranlagen sollten im gesamten Kantonsgebiet bewilligungsfähig werden.

  • Mit der Streichung von § 37 Abs. 4bis und 4ter sind wir deshalb einverstanden.
  • Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass das Meldeverfahren für PV-Anlagen im Gesetz auf die gesamte Schonzone auszudehnen ist. Zonenrechtliche administrative Hürden für den Bau von PV-Anlagen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
  • Objekte, für welche weiterhin ausdrücklich nicht das Meldeverfahren für PV-Anlagen, sondern eine Bewilligungspflicht vorgesehen ist, sind im Gesetz explizit aufzuführen.

Förderung von Fassaden-PV-Anlagen

Die Technologie für PV-Fassadenanlagen ist bereits heute in vielfacher Form verfügbar und wird in Zukunft eine immer grössere Rolle spielen nicht zuletzt, weil diese für die Bereitstellung von Winterstrom immer wichtiger wird. Wir erachten es deshalb nicht als zielführend, dass Fassaden-PV-Anlagen nur als förderberechtigt gelten sollen, wenn gleichzeitig eine Fassadensanierung durchgeführt wird. Fassadensanierungen sind aufwendig und teuer und sollten nicht zur Bedingung für PV-Anlagen an Fassaden gemacht werden. Wir würden es begrüssen, wenn geeignete Fördermassnahmen gezielt daraufhin ausgerichtet werden, die Errichtung von Fassadenanlagen zu begünstigen. Dies kann z.B. durch eine Erhöhung der bundesrechtlichen Einmalvergütung und die Verlängerung der Einspeisevergütung für Fassadenstrom erreicht werden.

Ausbau von Speichermöglichkeiten

Mit der zunehmenden Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien und einer dezentralen Produktion von Strom wird es zu bestimmten Zeiten und in Abhängigkeit von Witterungsverhältnissen vermehrt zu Angebotsüberschüssen kommen. Deshalb müssen die bestehenden Netzkapazitäten in Zukunft stärker optimiert und lokale Speichermöglichkeiten gefördert werden, bevor teure Netzausbauten getätigt werden. Die GRÜNEN Basel-Stadt unterstützen deshalb die geplante Machbarkeitsstudie der IWB für die Netzinfrastruktur im Kanton Basel-Stadt. Das Thema einer zukünftigen Speicherstrategie zur Verwendung von Überschussstrom ist im Ratschlag jedoch zu wenig gewichtig ausgeführt.

  • Der Eigenverbrauch von Energie und von Speichermöglichkeiten sollte verstärkt gefördert und es müssen rechtzeitig entsprechende Konzepte entwickelt werden, welche die Netze entlasten können.
  • Da ein möglichst grosser Eigenstromverbrauch für Private ein wesentlicher Motivationsfaktor für den Bau von PV-Anlagen ist, sollte vom Kanton ein Förderprogramm für Speicheranlagen von Privaten entwickelt werden.
  • Neben Grosspeichern spielen dabei die dezentrale Batteriespeicherung von Elektrofahrzeugen eine wesentliche Rolle und wir befürworten, dass der Kanton auch für smart-metering und bidirektionale Ladestationen ein Förderprogramm entwickelt, was im Kanton Basel-Stadt im Unterschied zu anderen Kantonen bisher noch nicht der Fall ist.
  • Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Anzug Sägesser und Konsorten, der die Entwicklung einer integrierten Netz- und Speicherstrategie verlangt. Eine solche dürfte eine wesentliche Bedingung für den Erfolg der Solaroffensive sein.

Finanzielle Förderung

Der Regierungsrat rechnet mit Investitionskosten für Gebäudeeigentümer*innen bis 2030 in Höhe von 540 Mio. Er plant weiterhin die Förderung von PV-Anlagen aus dem Fonds Energie-Förderabgabe entsprechend seiner Zweckbestimmung zu finanzieren und rechnet mit Förderabgaben des Fonds bis 2030 in Höhe von 35.2 Mio. Er geht davon aus, dass aufgrund des vorhandenen Polsters und der regelmässigen Einnahmen des Fonds genügend Mittel vorhanden sind, um allen bestehenden Verpflichtungen nachzukommen. Andernfalls erklärt er sich bereit, dem Grossen Rat einen entsprechenden Finanzierungsantrag zu stellen, um die Funktionsfähigkeit des Fonds sicherzustellen.

  • Grundsätzlich teilen wir die Auffassung des Regierungsrats, dass aufgrund der Preisentwicklung von PV-Anlagen, der bestehenden Förderung und der Einspeisevergütung die Erstellung von PV-Anlagen für Hauseigentümer*innen attraktiv ist und die investierten Mittel mit einer vertretbar kurzen Pay-Back-Zeit amortisiert werden können.
  • Trotzdem dürfte es Hauseigentümer*innen geben, für welche die Kapitalbeschaffung zur Finanzierung von PV-Anlagen mit Schwierigkeiten verbunden ist bzw. eine administrative oder emotionale Hürde darstellt und welche diesbezüglich auf ein Beratungsangebot und konkrete Finanzierungsangebote angewiesen sind. Wir erwarten deshalb, dass von Seiten der für die Solaroffensive zuständigen Verwaltungsstelle (AUE) ein entsprechendes Beratungsangebot und wenn möglich pfannenfertige Finanzierungsmodelle (contracting) mit geeigneten Anbietern erarbeitet und angeboten werden.
  • Kritisch sehen wir die im Ratschlag genannte Befristung der Förderung bis 2030. Die Argumente für diese Befristung sind nicht ausgeführt. Wir gehen jedenfalls davon aus, dass auch nach 2030 eine finanzielle Förderung notwendig sein wird, um die Zubauziele der Solaroffensive bis 2037 zu erreichen. Wir erwarten vom Regierungsrat ein klares Bekenntnis, dass auch nach 2030 die finanzielle Förderung des Zubaus eine Fortsetzung findet, auch wenn die Förderstrategie für die 2. Phase der Solaroffensive ab 2030 überprüft werden muss und eine zusätzliche Förderung für Speichermöglichkeiten eingeführt werden.

Organisatorisches

Damit die Solaroffensive, das heisst eine mehrfache Steigerung von PV-Anlagen auf Dächern und Fassaden im Kanton im geplanten Umfang erfolgreich ist, wird es von Seiten des Kantons beträchtliche Anstrengungen brauchen. Der gemessen am schweizerischen Durchschnitt sehr tiefe Anteil von Solarstrom im Stadtkanton ist zwar einerseits ein Grund für die Notwendigkeit einer Solardachpflicht auf bestehenden Gebäuden. Der tiefe Anteil ist in unserer Beurteilung aber auch ein deutlicher Hinweis dafür, dass bei Hausbesitzer*innen bezüglich der Realisierbarkeit von PV-Anlagen ein grosses Informations- und Beratungsdefizit vorhanden ist sowie Bedenken und Vorbehalte bezüglich der administrativen und bürokratischen Hürden, die mit einer Realisierung von PV-Anlagen verbunden sind. Damit die Solaroffensive erfolgreich auf den Weg gebracht wird, sind deshalb beträchtliche Anstrengungen von Seiten des Kantons notwendig.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass der Kanton mit der Energieberatung des AUE eine etablierte Fachstelle verfügt, welche mit der Umsetzung der Solaroffensive betraut werden kann. Das ist zwar richtig, wir bezweifeln jedoch, dass die vorgesehene personelle Aufstockung ausreichen wird, um die Solaroffensive erfolgreich umzusetzen:

  • Wir fordern, wie aus den Expert*innen-Interviews im Ratschlag eingebracht, eine personell ausreichend ausgestattete Fachstelle, die sich prioritär, wenn nicht ausschliesslich mit der Umsetzung der Solaroffensive beschäftigen kann und dafür die notwendigen Ressourcen und Kompetenzen erhält.
  • die Informations- und Beratungstätigkeit gegenüber den von der Solarpflicht betroffenen Hausbesitzern*innen muss proaktiv und mit der Verabschiedung des Ratschlags zeitnah deutlich erhöht werden; wir unterstützen diesbezüglich das im Anzug Michael Hug und Konsorten geforderte «Bring-System». Es ist von Anfang an ein Bewusstsein für die ausserordentliche Anstrengung zu schaffen, welche für eine erfolgreiche Realisierung der Solaroffensive notwendig ist.
  • für Hausbesitzer*innen müssen pfannenfertige Lösungen für die Realisierung von PV-Anlagen, gegebenenfalls auch für deren Finanzierung erarbeitet werden; dafür müssen allenfalls befristete Kapazitäten bereitgestellt werden.
  • Neben der Realisierung der Low hanging fruits sollten auch Lösungen für Speichermöglichkeiten bereits in der Phase 1 der Solaroffensive erarbeitet, propagiert und gefördert werden.
  • Die Etappierung der Solaroffensive darf nicht dazu verleiten, dass die Informations- und Beratungstätigkeit gegenüber sämtlichen betroffenen Hauseigentümern und Hauseigentümerinnen zeitlich nach hinten verschoben wird. Diese sind von Seiten des Kantons so früh als möglich über die Konsequenzen der beschlossenen PV-Pflicht aufzuklären und auf die Beratungsmöglichkeiten hinzuweisen, die in Anspruch genommen werden können.
  • Im Ratschlag werden zahlreiche Voraussetzungen erwähnt, welche insbesondere im Hinblick auf die Phase 2 der Solaroffensive erarbeitet werden müssen, aber soweit wir dem Ratschlag entnehmen können, noch nicht konkret geplant sind. Eine personell ausreichend und kompetent ausgestattete Fachstelle muss sich auch mit diesen Themen frühzeitig befassen können.

Weiteres

Auf Seite 5 des Ratschlagsentwurfs spricht der Regierungsrat von einem «Pariser Klimaprotokoll». Die GRÜNEN Basel-Stadt möchten darauf hinweisen, dass es sich im Gegensatz zum Kyoto-Protokoll, das für die Umsetzung des Vertrags von Rio de Janeiro von 1992 beschlossen wurde, beim Pariser Klimaabkommen um einen eigenständigen völkerrechtlichen Vertrag handelt, den die Schweiz ratifiziert hat.

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Vernehmlassung und hoffen auf wohlwollende Aufnahme unserer Anliegen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.