Im März 2024 hat der Regierungsrat einen neuen elektrischen BMW i7 beschafft. Mit dem Engagement des Kantons im Bereich der Klimakrise und dem Willen überdimensionierte Fahrzeuge stärker zu versteuern, stellen sich bei dieser Anschaffung einige Fragen. Gemäss öffentlichen Informationen hat der Regierungsrat mit dieser Anschaffung die Anzahl Dienstfahrzeuge für die Regierungsmitglieder zwar reduziert. Fahrzeugkäufe, wie der 2024 beschlossene Kauf des grossen BMW für den Regierungsrat, scheinen dennoch überdimensioniert und überteuert. Solche Käufe schaden nicht nur den Finanzen des Kantons, sondern geben ein höchst widersprüchliches Signal hinsichtlich der Nachhaltigkeit ab. Im Sinne der Suffizienz stellt sich die Frage, ob es für die Mobilitätsbedürfnisse des Regierungsrats nicht auch nachhaltigere Lösungen gäbe. Auch bei weiteren Fahrzeugen stellen sich Fragen der Suffizienz: Bisher war geplant, die Teslas der Kantonspolizei nach nur sechs Jahren im Betrieb wieder zu ersetzen. Seit vergangenem Monat ist dank Recherchen der bz klar, dass die Teslas nun doch länger in Betrieb gehalten werden können. Unklar ist der Fragestellenden, nach welchen Kriterien der Suffizienz und Nachhaltigkeit die Beschaffungen von Fahrzeugen des Kantons gehandhabt wird.

Demnach wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie begründet der Regierungsrat den Bedarf nach einer Limousine mit 455 PS, einer Reichweite von 450 km (bei kalten Temperaturen und Benützung der Heizung) bis 620 km Sinn in einem Stadtkanton mit 37 km2? Wie oft und wozu wird sie gebraucht?
  2. Wie begründet der Regierungsrat den Kauf eines Fahrzeuges mit nur Energie-Etikette C in Anbetracht der Verankerung der Klimagerechtigkeit in der Verfassung?
  3. Ist die Regierung der Meinung, dass dieses gross dimensionierte Fahrzeug mit einem Neuwert von CHF 170’000 ein Zeichen im Bereich der Suffizienz setzt?
  4. Hat die Regierung auch andere, nachhaltigere, elektrisch angetriebene Fahrzeuge zur Beschaffung geprüft? Weshalb wurden diese nicht berücksichtigt?
  5. Welche Kriterien bezüglich Nachhaltigkeit und Suffizienz waren in der Ausschreibung enthalten und wird die Ausschreibung allenfalls diesbezüglich noch angepasst?
  6. Wo und nach welchen Kriterien wird festgelegt, wie lange Dienstfahrzeuge wie zum Beispiel die Teslas in Betrieb stehen?
  7. Nach welchen Suffizienzkriterien wird die Autoflotte des Kantons unterhalten?
  8. Nach welchen gesetzlichen Bestimmungen zur Suffizienz, Nachhaltigkeit, Klimawirksamkeit und internationaler (Klima-)gerechtigkeit orientieren sich die Beschaffungen des Kantons im Allgemeinen und die Beschaffungen von Autos im Besonderen?
  9. Bis wann ist angedacht, die gesetzlichen Bestimmungen zur Beschaffung im Sinne der Klimagerechtigkeit zu revidieren?

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