Anzug betreffend Ergänzung der Kunst im Rathaus um bedeutende Frauenfiguren des Kantons Basel-Stadt
Das Rathaus Basel ist ein bedeutendes historisches und politisches Wahrzeichen unseres Kantons. Besonders der Grossratssaal beeindruckt durch seine reiche künstlerische Ausgestaltung. Diese präsentiert beinahe ausschliesslich Männer – zumeist aus Politik, Geschichte und Kultur – als Repräsentanten der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung. Im Saal finden sich nur wenige Frauenfiguren, z.B. Penelope als Figur der Weisheit oder die Personifizierung von Wahrheit und Lüge. Die einzige explizite Referenz an eine Politikerin ist die kleine Skulptur von Gertrud Spiess am Eingang des Rathauses. Diese einseitige Darstellung widerspiegelt nicht mehr die gesellschaftliche Realität und das politische Selbstverständnis unserer heutigen Zeit.
Frauen haben massgeblich zur Entwicklung von Basel-Stadt beigetragen – politisch, kulturell, sozial und wissenschaftlich. Nach der Einführung des Frauenstimmrechts 1966 nahmen im Jahr 1968 die ersten 14 Frauen im Grossratssaal Platz. Seit 57 Jahren repräsentieren, prägen und bestimmen Frauen über die Zukunft unseres Kantons mit.
Ihre Verdienste sind bislang jedoch kaum im öffentlichen Raum sichtbar. Gerade im Zentrum der politischen Institutionen unseres Kantons ist es an der Zeit, auch weibliche Persönlichkeiten angemessen zu würdigen. Insbesondere weil das Rathaus auch zentral ist für die politische Bildung von Kindern und Jugendlichen aus der ganzen Region. Eine künstlerische Ergänzung der bestehenden Werke – temporär oder dauerhaft – wäre ein wichtiges Zeichen für Gleichstellung, historisches Bewusstsein und gesellschaftlichen Fortschritt.
Im Bundeshaus in Bern wurde im Ständeratssaal 2021 zum Jubiläum des Frauenstimmrechts ein temporäres «Trompe-l’Œil» geschaffen. Für die Anzugsstellenden ist es aber zentral, dass auch dauerhafte Ergänzungen im Rathaus mitgedacht werden.
Der Regierungsrat wird daher beauftragt zu prüfen und zu berichten:
- Wie die bestehende künstlerische Gestaltung des Rathauses – insbesondere des Grossratssaals – durch temporäre und/oder dauerhafte Darstellungen ergänzt werden kann, um bedeutende Frauen aus der Geschichte Basels sichtbar zu machen.
- Welche denkmalpflegerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Ergänzung relevant sind und wie sie berücksichtigt werden können.
- Welche Kosten mit einer solchen künstlerischen Ergänzung verbunden wären, je nach gewählter Form (temporär, dauerhaft, digital oder analog), und wie diese finanziert werden könnten.
- Ob z.B. eine temporäre Arbeitsgruppe unter Einbezug von Fachpersonen aus Kunst, Geschichte und Gleichstellung sowie Vertreter:innen des Ratsbüros eingesetzt werden kann, um geeignete Persönlichkeiten und Formen der Darstellung vorzuschlagen.