Selbstgenutztes Wohneigentum wird heute mit dem sogenannten Eigenmietwert besteuert. Die Abschaffung dieses Eigenmietwerts ist ein politischer Dauerbrenner und bereits mehrfach gescheitert – sowohl im Parlament wie auch in Volksabstimmungen. Der Eigenmietwert ist problematisch, denn für Hausbesitzende stellt er einen Anreiz dar, Schulden zu machen oder diese nicht zu amortisieren. Grundsätzlich haben die GRÜNEN daher einen Systemwechsel und eine Abschaffung des Eigenmietwerts denn auch unterstützt – sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind: Erstens soll der Systemwechsel sowohl für Erst- und Zweitliegenschaften gelten, also auch mit der (möglichst) vollständigen Abschaffung der Abzüge einhergehen. Zweitens sollte er möglichst aufkommensneutral ausgestaltet sein. 

MASSIVE STEUERAUSFÄLLE PROGRAMMIERT 
Der letzte Punkt ist bei dieser Abstimmungsvorlage nicht erfüllt. Bei einem Ja kommt es zu massiven Steuerausfällen: bei der aktuellen Höhe des Referenzzinssatzes von 1,5 Prozent zu rund 1,6 Milliarden Franken jährlich, wovon rund zwei Drittel bei den Kantonen und ein Drittel beim Bund anfallen. Und das in einer Zeit, in welcher der Bundesrat aufgrund der Erhöhung des Armeebudgets sowieso bereits ein milliardenschweres Sparpaket aufgegleist hat – mit massiven Einschnitten beim Klimaschutz, beim öffentlichen Verkehr oder bei der Förderung von Kitas. Die Kantone könnten zwar einen Teil der Einnahmeausfälle durch eine neue Objektsteuer auf den Zweitwohnungen ausgleichen. Die Finanzdirektor:innen lehnen diese Zweitwohnungssteuer aber ab und sehen deren Einführung nicht als realistisch an. Insbesondere die Regierungen beider Basel warnen vor massiven Steuerausfällen. 

RÜCKSCHRITT BEIM KLIMASCHUTZ DROHT 
Mit dem Systemwechsel würden zudem auch Steuerabzüge für ökologische Massnahmen, z.B. für Energiesparmassnahmen komplett wegfallen (Bundessteuer) respektive ein Ablaufdatum erhalten (kantonale und kommunale Steuern). Sie sind ein wichtiges Element in fast allen kantonalen Energie und Klimastrategien, um beim fossilen Heizungsersatz und den energetischen Gebäudesanierungen vorwärts zu machen. Deshalb bekämpft auch ein bürgerliches Komitee bestehend u.a. aus Haustechnikverband, Suissetec oder BauenSchweiz die Vorlage. Der Wegfall dieser Abzüge ist insbesondere falsch, weil der Bundesrat gleichzeitig auch das Gebäudeprogramm abschaffen will, das energetische Sanierungen direkt fördert. Es droht also ein massiver Rückschritt beim Klimaschutz im Gebäudebereich. Der Systemwechsel geht zu Lasten der Mietenden. Die Steuerausfälle und folgenden Abbaupakete müssen alle tragen, doch entlastet werden nur die Wohneigentümer:innen. 

ABSTIMMUNG MIT ZWEIFACHER WIRKUNG 
Ende September werden wir an der Urne nur entscheiden, ob die Kantone die Möglichkeit bekommen, eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zu erheben. Da diese neue Steuer in der Verfassung verankert werden müsste, gibt es automatisch eine Volksabstimmung. Diese Zweitwohnungssteuer ist jedoch mit der eigentlichen und umstrittenen Frage des Systemwechsels betreffend Wohneigentumsbesteuerung verknüpft: Ein Nein zur Objektsteuer bedeutet also auch ein Nein zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Im Parlament haben die bürgerlichen Parteien für die Vorlage gestimmt – die Grüne- und die SP-Fraktion haben die Vorlage abgelehnt. Die GRÜNEN empfehlen ein Nein zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften. Wir können uns die massiven Steuerausfälle und den Wegfall der steuerlichen Anreize für energetische Sanierungen schlicht nicht leisten! 

Maya Graf, Ständerätin GRÜNE BL