Ja zur Individualbesteuerung – ein gleichstellungspolitischer Meilenstein
Bereits 1984 entschied das Bundesgericht, dass die steuerliche Mehrbelastung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren verfassungswidrig ist. Ganze 41 Jahre später schafft nun das Bundesparlament die Heiratsstrafe ab, indem es die zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung einführt.
Heute zahlen nämlich Ehepaare, bei denen beide berufstätig sind, oft mehr Steuern als Konkubinatspaare: Ihre Einkommen werden zusammengerechnet und sie kommen so in eine höhere Steuerprogression. Deshalb verzichtet die zweitverdienende Person, meistens die Frau, auf ein höheres Arbeitspensum, mit allen Nachteilen bei einer Scheidung und bei der Altersvorsorge. Daher ist die Individualbesteuerung ein Meilenstein für die Gleichstellung. Nicht mehr der Zivilstand zählt beim Zahlen von Steuern, sondern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, wie in den allermeisten anderen Ländern. Von der Abschaffung der Heiratsstrafe werden 50 Prozent der Steuerpflichtigen profitieren, indem sie weniger Steuern zahlen, für 36 Prozent ändert sich nichts. Nur 14 Prozent werden geringfügig mehr belastet: es sind Personen mit hohem Einkommen, die heute einen Steuervorteil aufgrund des Zivilstandes haben. Deshalb ein überzeugtes Ja!