Die Stimmbevölkerung von Basel-Stadt hat sich 2022 klar für das Nettonullziel 2037 ausgesprochen und damit ein ambitioniertes und dringliches Ziel gesetzt. Der Regierungsrat hat dazu 2024 die Klimaschutzstrategie und einen entsprechenden Klimaaktionsplan verabschiedet, der Massnahmen für die Sektoren Gebäude, Mobilität, Wirtschaft und Energieversorgung sowie die Handlungsfelder Bauen, Entsorgung & Negativemissionen sowie Landwirtschaft & Wald (Scope 1, teils Scope 3) umfassen.

Neben dem Netto-Null Ziel hat die Stimmbevölkerung mit ihrem Entscheid 2022 für den Gegenvorschlag zur Klimagerechtigkeitsinitiative auch die Klimagerechtigkeit in der Verfassung verankert und neu den Kanton dazu verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu bei-zutragen, dass sich die Erderhitzung auf 1.5° beschränkt.

Im Sinne dieses Ziels sowie im Sin-ne der Klimagerechtigkeit verfolgt der Kanton neben dem Netto-Null Ziel daher auch eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen im Scope 3 Bereich. In seiner Stellungnahme zur Motion «Raffaela Hanauer und Konsorten zur Erstellung einer Klimastrategie mit Klimaaktionsplan nach Annahme des Gegenvorschlags zur Klimagerechtigkeitsinitiative» stellte er in Aussicht bis Ende 2024
Massnahmen für die hauptsächlich im Scope 3 gelagerten Sektoren Konsum, Ernährung, Finanzen und IT im zweiten Teil der Klimaschutzstrategie abzudecken und den Klimaaktionsplan dabei mit Massnahmen zu ergänzen. Der zweite Teil der Klimastrategie inklusive deren Massnahmen ist noch nicht verabschiedet und befindet sich aktuell noch in Erarbeitung.

Eine nachhaltige Ernährungspolitik leistet einen zentralen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung, zur öffentlichen Gesundheit, sowie zum Klimaschutz und bezieht dabei Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der kultivierten wie auch wilden Biodiversität mit ein. Der Einbezug der Biodiversität in ernährungspolitische Massnahmen macht auch Sinn, zumal sich Basel-Stadt mit der Biodiversitäts-Strategie auch in diesem Bereich Ziele gesetzt hat.

Basel-Stadt verfügt bereits über engagierte Akteurinnen und Akteure in den Bereichen nachhaltige Gastronomie, Food Waste-Reduktion, urbane Landwirtschaft und Ernährungsbildung. Zudem verfügt der Kanton mit der Strategie «Nachhaltige Ernährung Basel-Stadt 2030» über eine Grundlage, nachhaltige Ernährung im Kanton zu stärken. Auch wenn der Kanton in diesem Bereich bereits aktiv ist, zeigen andere Kantone und Städte, dass mehr möglich ist. So bekennt sich beispielsweise Biel auf Verordnungsebene für eine nachhaltige Ernährung bei der stadteigenen Produktion des Essens für alle Tagesschulen, staatlichen Kitas sowie Alterszentren. Genf wiederum hat ein kantonales Label «Genève Région – Terre Avenir (GRTA)» für eine umfängliche nachhaltige Produktions- und Lieferkette im Ernährungssektor eingeführt. In Basel-Stadt gibt es zwar konkrete Ansätze wie beispielsweise das «Food Save Basel-Stadt» für die Gastronomie oder das Projekt zur regionalen Entwicklung «Genuss aus
Stadt und Land» (PRE), aber es gibt im Vergleich zu anderen Städten und in Anbetracht der Klimaziele noch Luft nach oben für weitere  wirkungsvolle Massnahmen. Durch eine gezielte Koordination und Förderung der verschiedenen Bestrebungen kann der Kanton eine Vorreiterrolle ein-nehmen und die lokale Ernährungstransformation aktiv gestalten. Dies stärkt die regionale Wirtschaft, fördert Innovation und schafft Bewusstsein für eine gesunde und zukunftsfähige Ernährungskultur.

Der Regierungsrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,

  1. wie Basel-Stadt eine kohärente, nachhaltige und gesundheitsfördernde Ernährungspolitik entwickelt, in der Scope 3 Strategie verankert und nachfolgend umsetzt, welche die lokale Wertschöpfung stärkt, Food Waste reduziert, die Gesundheit fördert, dem Klimaschutz und der Nachhaltigkeit beiträgt, die Biodiversität in der Produktion fördert und nachhaltige Innovationen unterstützt.
  2. welche erfolgreichen Ansätze und Good Practices anderer Städte und Kantone in diesem Sinne in die Scope 3 Massnahmenplanung aufgenommen werden können und wie dazu das Netzwerk der Charta Nachhaltige Ernährung der Städte und Gemeinden des Klimabündnis Schweiz optimal genutzt werden kann.
  3. bis wann dabei in den Scope 3 Massnahmen die Erarbeitung einer verbindlichen Richtlinie für eine gesunde, nachhaltige und regional verankerte Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen nach dem Vorbild der Stadt Biel (z. Bsp. Tagesstrukturen der Schulen, Gefängnisse, Cafeterias der Verwaltung, kantonale Anlässe sowie Betriebe wie die St. Jakobshalle) vorgesehen ist.
  4. bis wann dabei die Erarbeitung von verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien für die Verpflegung in staatsnahen Betrieben (etwa Spitälern oder Universitäten) sowie bei kantonalen Veranstaltungen und Konzessionen (z. Bsp. Herbstmesse, Weihnachtsmarkt, Buvetten oder Gastronomiebetriebe in Gartenbädern) vorgesehen ist.
  5. wie dabei bereits bestehende und neue regionale Initiativen und Projekte durch zusätzliche Massnahmen mit der Scope 3 Strategie gezielt gefördert und verstetigt oder skaliert wer-den können – insbesondere durch kantonale Förderinstrumente und Anschubfinanzierungen.
  6. wie dabei bestehende Angebote für Sensibilisierung und Bildung zu gesunder und nachhaltiger Ernährung in Schulen, Ausbildungsstätten und öffentlichen Einrichtungen mit neuen Ansätzen durch Scope 3-Massnahmen besser sichtbar gemacht werden können – und wo zusätzliche bzw. neue Angebote vorgesehen sind.
  7. wie für die Umsetzung der Massnahmen die bestehenden Zuständigkeiten und Strukturen im Bereich Ernährungspolitik (Gesundheit, Bildung, Umwelt, Wirtschaft) besser koordiniert werden können.
  8. welche Indikatoren und Zielgrössen (z. B. Anteil nachhaltig beschaffter Lebensmittel, Reduktion von Lebensmittelabfällen, Angebotsvielfalt, Treibhausgas-Emissionen in Scope 3) zur Erfolgskontrolle einer nachhaltigen Ernährungspolitik geeignet sind, welche davon es bereits gibt und wie das künftige kantonale Monitoring vollzogen wird.

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