Interpellation: Klimaneutrale Verwaltung – wie stellt der Regierungsrat die Erreichung des Netto-Null-Ziels 2030 sicher?
Der Kanton Basel-Stadt hat sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt. Während der gesamte Kanton bis 2037 Netto-Null erreichen soll, will die kantonale Verwaltung bereits 2030 bei ihren direkten Treibhausgasemissionen (Scope 1) klimaneutral sein. Damit soll die Verwaltung eine wichtige Vorbildfunktion übernehmen und aufzeigen, dass eine Reduktion der Treibhausgasemissionen auf Netto-Null möglich ist.
Mit der 2024 verabschiedeten Klimaschutzstrategie für die Verwaltung hat der Regierungsrat die Grundlage geschaffen, um dieses Ziel zu erreichen. Vorgesehen sind unter anderem der Ersatz fossiler Heizungen, die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte sowie weitere Massnahmen zur Reduktion der direkten und indirekten Emissionen.
Wie der Regierungsrat am 2. November bekannt gab, hat der Kanton ein Zwischenziel auf dem Weg zur klimaneutralen Verwaltung verfehlt. Dies wirft Fragen zur bisherigen Umsetzung und zur Erreichbarkeit der verbleibenden Ziele auf.
Aus Sicht des Interpellanten ist entscheidend, dass die kantonale Verwaltung ihrer Vorbildfunktion gerecht wird. Wenn der Kanton von Unternehmen und Bevölkerung erhebliche Anstrengungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen erwartet, muss er bei seinen eigenen Tätigkeiten mit gutem Beispiel vorangehen.
Dabei geht es nicht darum, einzelne Zielabweichungen zu skandalisieren. Entscheidend ist vielmehr, dass Abweichungen frühzeitig erkannt, ihre Ursachen transparent aufgezeigt und notwendige Korrekturmassnahmen konsequent umgesetzt werden.
Angesichts des verbleibenden Zeitraums bis 2030 stellt sich insbesondere die Frage, ob die bisherigen Massnahmen ausreichen oder ob zusätzliche Anstrengungen notwendig sind.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie beurteilt der Regierungsrat die Verfehlung des Zwischenziels auf dem Weg zur klimaneutralen Verwaltung?
- Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die einzelnen Departemente und Dienststellen ihre Verantwortung für die Erreichung der Klimaziele wahrnehmen? Bestehen verbindliche Zielvorgaben und ein regelmässiges Controlling auf Ebene der Departemente?
- Welche Emissionen werden nach heutiger Einschätzung im Jahr 2030 trotz der vorgesehenen Massnahmen verbleiben? Wie sollen diese behandelt beziehungsweise kompensiert werden, und mit welchen Kosten rechnet der Regierungsrat?
- Ist der Regierungsrat bereit, dem Grossen Rat künftig jährlich über die Entwicklung der Emissionen der kantonalen Verwaltung, die Einhaltung des Absenkpfads sowie den Umsetzungsstand der wichtigsten Massnahmen Bericht zu erstatten?
- Bei den Zielen VM2 und VM3 sieht der Regierungsrat keinen Handlungsbedarf, da der Indikator keine neuen Daten liefert. Inwiefern erachtet es der Regierungsrat als zielführend, bei einem Zeithorizont von wenigen Jahren Indikatoren oder produktive Daten zu setzen?
- Für Flugreisen wurden weiterhin keine Massnahmen definiert und der Regierungsrat beobachtet den Indikator. Warum definiert der Regierungsrat angesichts der gestiegenen Zahlen keine Massnahmen?
- Wird der Regierungsrat die nötigen Personal- und Finanzressourcen für das Ziel VG2 betreffend die Kältemittelanlagen im Budget 2027 schaffen und wird er mit der Umsetzung ChemRRV weitere Massnahmen zur Zielerreichung ergreifen?
- Wird der Regierungsrat die nötigen Personal- und Finanzressourcen für das Ziel VG4 betreffend Wärme- und Stromverbrauch im Budget 2027 schaffen?
- Wie zum Ziel VB1 dargelegt, ist der Regierungsrat seit fast zwei Jahren daran die Klimawirkungsabschätzung umzusetzen und hat seit über einem halben Jahr keine weiteren Schritte hinsichtlich dessen getätigt. Wann ist endlich mit der Implementierung der Klimawirkungsabschätzung zu rechnen?
- Wieso sieht der Regierungsrat im VB1 keinen Handlungsbedarf?
- Für den Regierungsrat sind alle Projekte Pilotprojekte, wenn es um das Ziel VB2 geht. Erachtet es der Regierungsrat nicht als zielführender, klare gesetzliche Vorgaben zu entwickeln, damit nicht jedes Projekt zum Pilotprojekt wird?
- Wird der Regierungsrat die nötigen Personal- und Finanzressourcen für das Ziel VB5 betreffend emissionsfreie Baustellen im Budget 2027 schaffen?
- Der Regierungsrat buchstabiert beim VKS1 zurück. Welche Massnahmen trifft er, um gemeinsam mit den betroffenen Institutionen eine langfristige Lösung dafür zu finden?