Interpellation: Ausstieg aus dem Atomausstieg
Im Juni 2026 haben die Eidgenössischen Räte das Neubauverbot von Atomkraftwerken im Kernenergiegesetz aufgehoben. Dagegen hat eine breite Allianz das Referendum ergriffen. Am 6. Oktober wurden mehr als 125’000 Unterschriften, die in nur 3 Monaten gesammelt wurden, bei der Bundeskanzlei eingereicht. Damit kommt es voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres zu einer Volksentscheidung. Die Schweiz steht vor einer energiepolitischen Richtungsentscheidung. Soll der Bau von neuen Atomkraftwerken wieder ermöglicht werden oder nicht?
2016 hat sich die Schweizer Bevölkerung für den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie entschieden. Seither hat sich die Schweizer Bevölkerung in mehreren Abstimmungen für eine Energiewende und den beschleunigten Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien ausgesprochen. Eine Aufhebung des Neubauverbots für Atomkraftwerke würde die Energiewende und den Ausbau der Erneuerbaren Energien ausbremsen. Neue AKW’s würden Milliarden kosten, neue Abhängigkeiten (z.B. bei Uranimporten) schaffen und die ungelöste Frage des Atommülls weiter verschärfen. Eine solche Politik stünde auch im krassen Gegensatz zur Haltung der in und um Basel-Stadt ansässigen Bevölkerung, die sich seit Kaiseraugust immer wieder klar und mit deutlichen Mehrheiten für den Ausstieg aus der Atomenergie eingesetzt hat. Diese klare Haltung gegen die Nutzung der Kernergie ist in der kantonalen Verfassung und dem Basler Atomschutzgesetz festgeschrieben:
Die Verfassung des Kt. Basel-Stadt hält im § 31 Energie, Absatz 3 fest: Er (gemeint ist der Staat) wendet sich gegen die Nutzung der Kernenergie und hält keine Beteiligungen an Kernkraftwerken.
Das Basler Atomschutzgesetz verpflichtet in § 1, Absatz 1 die Behörden des Kantons BS «mit allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln darauf hinzuwirken, dass auf dem Kantonsgebiet oder in dessen Nachbarschaft keine Atomkraftwerke nach dem Prinzip der Kernspaltung (…) errichtet werden».
Auf Grund der oben zitierten Rechtslage müssen sich die Behörden des Kantons BS, namentlich der Regierungsrat, in dieser Abstimmung nicht nur positionieren, sondern sich auch mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln für eine Ablehnung der Aufhebung des Neubauverbots von Atomkraftwerken einsetzen. Der Interpellant gelangt deshalb mit den folgenden Fragen an die Regierung:
- Ist der Regierungsrat wie der Interpellant der Meinung, dass sich der Kanton Basel-Stadt auf Grund der eindeutigen Rechtslage gegen die Aufhebung des Neubauverbots von Atomkraftwerken engagieren muss, und zwar mit allen ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln?
- Wie beurteilt der Regierungsrat den Handlungsspielraum des Kantons Basel-Stadt im Hinblick auf die anstehende Abstimmung angesichts der ausdrücklichen Verpflichtung im Basler Atomschutzgesetz, mit „allen zur Verfügung stehenden Mitteln“ gegen AKW-Neubauten vorzugehen?
- Ist der Regierungsrat im Hinblick auf diese Abstimmung bereit, eine aktive Informations- und Abstimmungskampagne zu führen, um die Bevölkerung von Basel, der Region und der gesamten Schweiz für ein Ablehnung der Aufhebung des Neubauverbots von Atomkraftwerken zu mobilisieren?
- Ist der Regierungsrat im Hinblick auf die anstehende Abstimmung bereits aktiv geworden, bzw. sind im Hinblick darauf, bereits Aktivitäten geplant und falls ja, welche?
- Plant der Regierungsrat allenfalls, gemeinsam mit gleichgesinnten Kantonen der Nordwestschweiz (insbesondere Basel-Landschaft) eine gemeinsame Front gegen die Aufhebung des Neubauverbots zu bilden?