Die GRÜNEN Basel-Stadt befürworten die Unterschutzstellung und Aufnahme ins Inventar der geschützten Naturobjekte. Der Antrag auf Erweiterung der Schutzzone über die Kernzone hinaus ist ein Gebot der Stunde und entspricht dem state of the art eines modernen Naturschutzes, auch Puffergebiete um die Naturobjekte herum einzurichten und besser zu schützen.

Zu 2.a des Regierungsratsbeschlusses: Für die GRÜNEN Basel-Stadt wäre es auch wünschenswert gewesen, wenn man hier noch weiter gegangen wäre bzw. den Fokus weiter geöffnet hätte und den Wert der Schutzzone hinsichtlich seiner Vernetzungsfunktion beispielsweise zwischen der Wieseebene und dem Dinkelberggebiet herausgestrichen hätte. Die Aufwertung der Korridore zwischen diesen beiden nahezu isolierten Gebieten sollte in diesem Zusammenhang als Zielgrösse weiterer Anstrengungen in Richtung einer Biodiversitätsförderung, hier Erwähnung finden.

Weiter ist aus unserer Sicht fraglich, ob die unter 3.11 des Regierungsratsbeschlusses zum Eisweiher und die unter 3.12 des Regierungsratsbeschlusses zum Entenweiher genannten «wichtigen Gründen» und «weiteren Ausnahmen» nicht noch klarer geregelt werden sollten und festgehalten wird, was nicht als Grund bzw. Ausnahme gelten kann und ob, wie und wer gegen derartige Ausnahmen Rechtsmittel ergreifen kann.

Zudem möchten wir sie auf unsere Überlegungen in der Stellungnahme betreffend die Vernehmlassung über die «Biodiversitätsstrategie Kanton Basel-Stadt mit Aktionsplan» hinweisen.