Am 16. August 2025 fand in St. Johann das offizielle Eröffnungsfest für den dortigen Superblock-Test statt. Der Superblock im Matthäusquartier wird mit eigenem Fest am 13. September 2025 eröffnet. Diese Veranstaltungen markieren den Start der einjährigen Testphase, wie sie in der Beantwortung des Anzugs Brigitte Kühne und Raffaela Hanauer betreffend „Superblocks“ in Basel beschrieben wurde. Gemäss dem Schreiben der Regierung soll während dem einjährigen Test ein laufendes Monitoring gemacht werden. Zudem soll gegebenenfalls eine Publikation für eine permanente Überführung des Superblocks im Verlauf der einjährigen Testphase gemacht werden, wie dem im Schreiben der Regierung abgedruckten Zeitplan zu entnehmen ist. Vorgesehen ist die eventuelle Folgepublikation für die Verstetigung der Pilot-Projekte für den Zeitraum der letzten drei Monate des einjährigen Testes, sofern der Test erfolgreich ist. Ferner schreibt der Regierungsrat darin: „Verlaufen die Superblock-Tests 2024/2025 erfolgreich, ist gegebenenfalls eine permanente Überführung zu prüfen“ (S. 4).

Am Eröffnungsfest des Superblock-Testes St. Johann hat die Interpellantin jedoch Kenntnis erlangt von der Sorge, dass die Superblock-Massnahmen in den beiden Pilot-Gebieten nach einem Jahr wieder abgebaut und erst nach der Evaluationsphase gegenebenfalls wieder aufgebaut werden könnten. Eine Einführung des Superblocks, ein darauffolgender Rückbau, sowie eine nach der Erstellung des Rahmenkonzptes erst wieder folgende eventuelle Wiedereinführung wäre für die Bewohnenden im Superblock sowie die umliegenden Anwohnenden mit Unsicherheiten verbunden und würde von allen eine wiederholte Anpassungsfähigkeit und Flexibiltät verlangen, weshalb dies auch im ursprünglichen Schreiben der Regierung explizit nicht vorgesehen war. Um Verunsicherungen der Anwohnenden der beiden Superblock-Tests entgegenzuwirken und Klärung sowie Planungssicherheit zu schaffen, bittet die Interpellantin den Regierungsrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob circa drei Monate vor Ablauf des einjährigenTests eine Folgepublikation für die (evt. erneut temporäre) Weiterführung der beidenSuperblocks gemacht wird?
  • Wann wird die Entscheidung über die Folgepublikation in Bezug auf die beiden Testgebiete gefällt?
  • Kann die Folgepublikation dazu genutzt werden, allfällige Probleme, die sich während des Tests zeigten, zu beheben?
  • Wie werden die Anwohnenden in die Entscheidung über die Fortführung der beiden Test-Superblocks miteinbezogen? Wie wird die Bevölkerung darüber informiert?
  • Nach welchen Kriterien werden die Erfahrungen aus den Test-Superblocks hinsichtlich eines möglichen Rahmenkonzeptes evaluiert? Werden die Luftqualität, Lärmschutz und Verkehrssicherheit sowie der Beiträge von Superblocks zur Erreichung der Netto-Null-Ziele bis 2037 mitberücksichtigt?
  • Wann ist – bei erfolgreicher Testevaluation – mit dem Rahmenkonzept über die Ausweitung des Superblock-Konzeptes über die beiden Testgebiete hinaus zu rechnen?