Gemäss Medienberichterstattung hat das Strafgericht eine Teilnehmerin einer Anti-Pnos-Demo des Landfriedensbruchs und der mehrfachen qualifizierten Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig gesprochen und zu acht Monaten Freiheitsstrafe unbedingt verurteilt. Dies obwohl ihr keine Gewaltanwendung nachgewiesen werden konnte. Ohne genaue Kenntnisse des betroffenen Falles ist eine Beurteilung des Entscheids natürlich schwierig.
Für die Grünen Basel-Stadt sind dieser Schuldspruch und die Höhe der ausgesprochenen Strafe aber schwer nachvollziehbar. Für uns ist sehr wichtig, dass die Meinungsäusserungsfreiheit und die persönliche Freiheit geschützt werden. Politisches Engagement darf nicht kriminalisiert werden. Dass eine Demonstrationsteilnehmerin, die selbst keine Gewalt angewendet hat, eine derart einschneidende Strafe erhält, ist nicht nur aus grundrechtlicher, sondern auch unter spezialpräventiver Sicht fragwürdig.