Interpellation: Legislaturziele des Bürgerrats und Erneuerung der Strategie der Bürgergemeinde
Im Januar 2024 hat der Bürgergemeinderat Walter Brack eine Interpellation zum Thema «Erneuerung der Legislaturplanung des Bürgerrates und der Strategie der Bürgergemeinde» (Interpellation Nr. 23-29/007/01) vorgelegt. Diese wurde vom Bürgerrat in der Sitzung vom 18. Juni 2024 zur teilweisen Befriedigung des Interpellanten beantwortet.
Am 17. Dezember 2024 wurde den Mitgliedern des Bürgergemeinderats das Dokument «Legislaturziele des Bürgerrats 2023 – 2029, beschlossen an der Sitzung des Bürgerrats vom 5. November 2024», zur Kenntnisnahme übermittelt. Das Dokument umfasst drei Textseiten, auf denen zu fünf Themenbereichen (Nachhaltigkeit in allen drei Dimensionen; Zusammenarbeit im Bereich Digitalisierung; Sichtbarkeit der Bürgergemeinde; effiziente Arbeit; Bürgergemeinde als attraktive Arbeitgeberin) in 36 Zeilen sehr allgemeine Zielsetzungen benannt sind. Die seinerzeit vom Interpellanten bemängelte fehlende Operationalisierung der Legislaturziele mit «Indikatoren für die Zielvorgaben und die Zielerreichungsmessung» sowie das fehlende Reporting (Controlling) fehlen auch im neuen Dokument. Der Bürgerrat ist vielmehr der Auffassung, «… dass die Legislaturplanung kein Kontrollinstrument ist.» (Protokoll der 4. Sitzung des BGR vom 4. Juni 2024, S. 15). Die ebenfalls gemäss Interpellation Nr. 23-29/007/01 zu erneuernde «Strategie der Bürgergemeinde», letztmals publiziert mit Datum vom 30.11.2016, liegt bisher nicht in aktualisierter Form vor, ist nach Auffassung des Bürgerrats aber ohnehin «Sache des Bürgerrats und nicht des Bürgergemeinderats».
Gemäss Gemeindeordnung (GO) ist der Bürgergemeinderat «oberste Behörde der Bürgergemeinde» (§ 6 GO) und hat u.a. die Aufgabe der «Oberaufsicht über die Gemeindeverwaltung» (§ 11 GO). Da offensichtlich eine Diskussion und ein Controlling der Legislaturziele des Bürgerrats dennoch nicht vorgesehen sind und die Strategie der Bürgergemeinde nach Auffassung des Bürgerrats nicht Angelegenheit des Bürgergemeinderats ist, stellen sich in diesem Zusammenhang zahlreiche Fragen, zu denen der Bürgerrat um Auskünfte gebeten wird:
- Was bezweckt der Bürgerrat mit den «Legislaturzielen des Bürgerrats», und welche Verbindlichkeit haben diese?
- Wie und in welcher Frequenz überwacht der Bürgerrat die Einhaltung und Erreichung der Legislaturziele?
- Zu welchem Zweck wurden die Legislaturziele 2023 – 2029 dem Bürgergemeinderat zur Kenntnis gebracht, wenn dieser in keiner Weise über die Legislaturziele mitreden, geschweige denn deren Erreichung überwachen kann?
- Wie ist in diesem Zusammenhang die Aufgabe des Bürgerrates «Festlegung der wesentlichen Ziele der Bürgergemeinde» (§ 14 GO) zu verstehen? Wäre es nicht sinnvoll, der Bürgergemeinde neben den strategischen Zielen für ihre Institutionen auch strategische Zielsetzungen für das Handeln von Parlament und Bürgerrat vorzugeben?
- Ist die Festlegung der «wesentlichen Ziele der Bürgergemeinde» ein reiner Verwaltungsakt, oder soll sie auch einen politischen Willen zum Ausdruck bringen, der von den Stimmberechtigten oder den von ihnen gewählten Mitgliedern des Bürgergemeinderats festgelegt und überwacht wird? Zeigen nicht gerade solche Erfahrungen wie mit der «Klimaschutzstrategie der Bürgergemeinde Basel», wie wichtig ein politischer Diskurs über die strategischen Ziele der Bürgergemeinde wäre? Ist eine Reduktion auf strategische Ziele der Institutionen einerseits und des Bürgerrats andererseits wirklich hinreichend? Welche strategischen Ziele unterliegen denn dem Handeln der Bürgergemeinde insgesamt?
- Ist der Bürgerrat vor diesem Hintergrund bereit, die Legislaturziele dem Bürgergemeinderat zu präsentieren und mit ihm zu diskutieren?
- Beabsichtigt der Bürgerrat, die Legislaturziele zukünftig in die zielorientierte strategische Steuerung der Bürgergemeinde gemäss Auftrag zur «Überprüfung des New Public Management bzw. der politischen Steuerung in der Bürgergemeinde der Stadt Basel» vom 7. Mai 2024 einzubeziehen? Teilt der Bürgerrats die Einschätzung, dass sich hier die Chance bieten würde, die verschiedenen Grundlagen und Elemente einer integrierten langfristigen strategischen Steuerung der Bürgergemeinde zielführend zusammenzuführen?

Stefan Rommerskirchen
Bürgergemeinderat