Basel-Stadt setzt Motion Stöcklin um und legt das Gasnetz still
Der Grosse Rat hat heute die Dekarbonisierung der Gasversorgung beschlossen. Er setzt damit eine Motion Stöcklin um und setzt einen wichtigen Eckpfeiler für die Realisierung der Klimaziele im Kanton. Für die ausserkantonalen Gebiete ist der Regierungsrat in der Pflicht, mit den IWB einen ambitionierten Ausstieg anzustreben. Die GRÜNEN Basel-Stadt kritisieren den Versuch der FDP, LDP und SVP die frisch beschlossenen Klimaziele bei erster Gelegenheit zu torpedieren.
In Basel-Stadt wird der Versorgungsauftrag der IWB mit fossilem Gas im Jahr 2037 enden und das bestehende Gasnetz stillgelegt. Die heute beschlossene Änderung des IWB-Gesetzes geht auf einen Vorstoss des GRÜNEN Grossrats Jürg Stöcklin aus dem Jahr 2019 zurück, in welchem ein geordneter Ausstieg aus der Wärmeversorgung der IWB durch fossiles Gas gefordert wurde und dadurch nicht amortisierbare Investitionen ins Gasnetz vermieden werden sollten. Der von der UVEK vorgelegte Bericht sieht nun eine Stilllegung bis 2037 vor. Dies ist im Sinne der vom November 2022 angenommenen Verfassungsbestimmung zur Klimagerechtigkeit und auch eine grosse Errungenschaft der Klimabewegung.
Einziger Wermutstropfen bleibt, dass die Erdgasnetze in ausserkantonalen Gebieten von den IWB nicht einfach stillgelegt werden können. Das IWB-Gesetz regelt das Handeln der IWB, nicht jedoch die Energiepolitik von Gemeinden ausserhalb des Kantons. Würde die IWB diesen einfach den Gashahn zudrehen, würde verhindert, dass die Gemeinden mit der IWB zusammen einen geregelten und ambitionierten Ausstieg planen können, sondern diese würden sich einfach einen neuen Gas-Anbieter suchen. Die GRÜNEN Basel-Stadt haben aus diesen Gründen davon abgesehen, den IWB die Stilllegung des Gasnetzes früher als national erwartet vorzuschreiben. Die IWB sollen jedoch mit dem neuen Gesetz in den ausserkantonalen Gebieten auf die Stilllegung der Erdgas-Netze hinwirken und mit den Gemeinden möglichst rasch erneuerbare Lösungen erarbeiten.
Den GRÜNEN Basel-Stadt ist wichtig, dass dieses Hinwirken im Sinne des in der Verfassung stehenden 1.5 Grad Zieles geschieht und der Regierungsrat nun möglichst ambitionierte Zwischenziele setzt. Diese Zwischenziele sollen wie vom Gesetz vorgesehen in die Eigentümerstrategie und im Leistungsauftrag für die IWB aufgenommen werden.


