Die GRÜNEN Basel-Stadt stellen zur Vernehmlassung über den “Versorgungsplanungsbericht Psychiatrie 2026 – Gemeinsame Gesundheitsregion” zur Psychiatrie fest, dass es nicht mehr gelang, eine gemeinsame Spitalliste zu definieren, sondern nur noch eine gleichlautende. Die daraus hörbaren Misstöne in der Zusammenarbeit der beiden Kantone sind besorgniserregend.

Die Gesundheitsversorgung bei psychischen Probleme ist unzureichend, es mangelt an freien Plätzen und der Bedarf wird weiter steigen. Deshalb müssen die beiden Kantone eng und gut zusammenarbeiten, um die Bevölkerung optimal zu versorgen.
Anina Ineichen, Grossrätin

Die Kosten für die Gesundheitsversorgung werden immer höher. Im Rahmen einer integralen Gesundheitsversorgung ist es wichtig, dass neben der Versorgung auf Spitalebene auch Angebote im intermediären Bereich wie etwa das Bindungshaus oder diverse Beratungsangebote stärker miteinbezogen und ebenfalls bikantonal betrachtet werden.

Ausbau von intermediären Angeboten wichtig

Im Gleichschritt mit der Konzentration auf die stationäre Behandlung jener Jugendlichen, welche effektiv ein stationäre Behandlung benötigen, müssten auch die intermediären Angebote ausgebaut werden, um Lücken im Angebot zu vermeiden. Wichtig sind dabei intermediäre Angebote wie beispielsweise die Liaisondienste in Altersheimen und Kinder- und Jugendheimen aber auch weitere niederschwellig zugängliche Angebote zur Förderung der psychischen Gesundheit. Die Entlastung der stationären Angebote kann nur gelingen, wenn die Angebote im Vorfeld ausgebaut und unterstützt werden.

Erneut zu kurze Vernehmlassungsfrist

Die GRÜNEN Basel-Stadt nehmen zur Kenntnis, dass der Regierungsrat trotz umfangreichen Unterlagen erneut eine sehr kurze Vernehmlassungsfrist gesetzt hat, was weder der Qualität der Stellungnahmen zuträglich ist, noch die demokratische Diskussion innerhalb der Stakeholder angemessen berücksichtigt. Die verwaltungsinternen Prozesse sollten deshalb angepasst werden.

Rückmeldungsformular zur Vernehmlassung zu «Versorgungsplanungsbericht Psychiatrie 2026 – Gemeinsame Gesundheitsregion (GGR) der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft»

Allgemeine Bemerkungen

Die Kantone Basel-Stadt und Baselland sind wirtschaftlich und gesellschaftlich eng verwoben, dies auch im Bereich Gesundheit. Es ist darum mit Bedauern festzustellen, dass es nicht mehr gelang, eine gemeinsame Spitalliste zu definieren, sondern nur noch eine gleichlautende. Die daraus hörbaren Misstöne in der Zusammenarbeit der beiden Kantone sind besorgniserregend. Die Gesundheitsversorgung betreffend psychische Probleme ist unzureichend, es mangelt an freien Plätzen und der Bedarf wird weiter steigen. Angesichts dieser Herausforderungen müssten die beiden Kantone eng und gut zusammenarbeiten, um für die Bevölkerung eine optimale Versorgung zu erreichen.

Die Kosten für die Gesundheitsversorgung werden immer höher. Im Rahmen einer integralen Gesundheitsversorgung wäre es wichtig, dass neben der Versorgung auf Spitalebene auch Angebote im intermediären Bereich wie etwa das Bindungshaus oder diverse Beratungsangebote stärker miteinbezogen und ebenfalls bikantonal betrachtet werden.

Alterspsychiatrie: es wird festgestellt, dass die Aussagen in der Stellungnahme zur Motion Philip Karger und Konsorten zur «Verstärkung der Ressourcen für die alterspsychiatrische Versorgung von Menschen in Alters- und Pflegeheimen sowie im intermediären und im ambulanten Bereich» nicht kongruent zu den Annahmen in den Vernehmlassungsunterlagen sind. Für eine klare Strategie wäre es wichtig, dass der Kanton eine kongruente Meinung betreffend Fallzahlen hat.

Mit Bedauern ist festzustellen, dass nach wie vor ein neglect gegenüber den psychologisch-psychotherapeutischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten besteht: Im ganzen Bericht wird immer wieder von “psychiatrisch” gesprochen, auch dort, wo “psychiatrisch-psychotherapeutisch” gemeint ist.

Abschliessend möchten wir noch bemerken, dass eine Vernehmlassungsfrist von rund einem Monat – insbesondere wenn sie auch noch in die Schulferien fallen – weder der Qualität der Stellungnahme zuträglich ist, noch die demokratische Diskussion innerhalb einer Partei angemessen berücksichtigt. Aus diesem Grund möchten wir beliebt machen, die verwaltungsinternen Prozesse dahingehend anzupassen, dass eine ausreichende Bearbeitungsfrist möglich ist.

Spezifische Bemerkungen

  • Kapitel 7.2, S. 71: Im Gleichschritt mit der Konzentration auf die stationäre Behandlung jener Jugendlichen, welche effektiv ein stationäre Behandlung benötigen, müssten auch die intermediären Angebote ausgebaut werden, um Lücken im Angebot zu vermeiden. Insbesondere wäre ein Ausbau der Liasondienste anzugehen. Dieses Angebot ist grundsätzlich sehr wertvoll, aber es ist für die Institutionen zurzeit in der Regel nicht kostendeckend und dies kann dazu führen, dass das Angebot durch die Institutionen weniger als zielführend in Anspruch genommen wird.
  • Kapitel 5.2, S. 47: Die Statistik betreffend psychologische PT fehlt.
  • Kapitel 5.3, S. 48: Notfalldienst der UPKKJ Basel-Stadt fehlt.