Ergänzter Bebauungsplan ist eine Chance für Roche und Basler Bevölkerung
Die Mehrheit der Bau- und Raumplanungskommission schlägt einen ergänzten Bebauungsplan für das Roche-Areal vor. Mit den Ergänzungen kann die Roche das Südareal stark umbauen und gleichzeitig können die Interessen der Bevölkerung gewahrt werden.
Die Mehrheit der Bau- und Raumplanungskommission des Grossen Rates schlägt eine überarbeitete Version des Bebauungsplans für die nächste Etappe der Entwicklung des Roche-Areals- zur Annahme vor. Damit wird dem Unternehmen, welchem gegenüber anderen Bauherrschaften bereits zahlreiche Vorteile gewährt werden, ergänzende Leitplanken für eine klimagerechte und quartierverträgliche Arealentwicklung ermöglicht. So wird zum Beispiel durch den Bebauungsplan der Bau 3 ohne klare Bauabsicht und ohne konkretes Bauprojekt genehmigt, es fand kein Mitwirkungsverfahren statt und es gibt keine Verpflichtung zu einen Architekturwettbewerb. Aufgrund der ambitionierten Klimaziele des Unternehmens und dessen grossen Bedeutung für Basel-Stadt ist dieser Kompromiss gerechtfertigt.

Die Entwicklung ist für das Quartier eine grosse Belastung, die schon seit Jahren durch Lärm, Verkehr und die Baustellen betroffen ist.
Areal-Entwicklung für die Bevölkerung
Die Kommissionsmehrheit konnte einige Verbesserung im Bebauungsplan verankern, die der Bevölkerung zugutekommen. Einerseits soll eine Durchwegung ermöglicht werden, damit auch die Bevölkerung von dem durch den Abriss entstehenden Park profitieren kann. Das Konkurrenzunternehmen auf der anderen Rheinseite hat bereits bewiesen, dass eine Öffnung des Areals auch eine Chance sein kann. Andererseits soll die Solitude-Promenade durch ein Wegrecht der Roche verbreitert werden, was einem echten Bedürfnis nach einer Entflechtung des Verkehrs und einer sicheren Verkehrsführung nachkommt.
Klimaverantwortlich Bauen
Der Bau 52 gilt als kleiner Bruder des UNO-Gebäudes in New York und als erhaltenswertes Industriedenkmal von hoher Schutzwürdigkeit. Trotzdem wollen Roche und Kanton den Bau abreissen. Wieso hier gegen über allen anderen Bauherrschaften in Basel-Stadt in Sachen Denkmalschutz eine Ausnahme gemacht werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Auch wenn die Instandhaltung von Gebäuden aus den 1960er-Jahren eine Herausforderung darstellt, können auch diese schutzfähig sein und aus dem Bestand weiterentwickelt werden. Damit kann dem Verlust von grauer Energie durch Abriss entgegengewirkt werden.
Schliesslich sollen auch die Vorgaben zur Minimierung der Treibhausgas-Emissionen bei Erstellung und Betrieb neuer Gebäude auf dem Südareal gelten – wie bei anderen Bauprojekten auch. Es braucht hier eine ganzheitliche Betrachtungsweise von Energie und CO2-Neutralität über die Betriebsenergie und Re-Use hinaus. Hochhäuser sind enorm emissionsintensiv in der Erstellung und diesbezüglich auch nicht flächeneffizient. Es ist deshalb wichtig, dass ein Nachweis zur Minimierung der direkten und indirekten Treibhausgas-Emissionen und zu ressourcenschonendem und effizientem Umgang mit Energie im Bebauungsplan festgeschrieben werden.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen zur Verfügung:
- Fina Girard, Grossrätin, 078 762 30 99
- Fleur Weibel, Co-Präsidentin, 079 517 25 05

