#Gallacchigate: Grossratspräsident erfüllt seine Aufgaben nicht
Die Fraktion des Grünen Bündnis hat darauf gehofft, dass der Grossratspräsidentent in seiner heutigen kurzen Stellungnahme, seine Aussagen im BaZ-Interview der letzten Woche revidiert, aber vergeblich. Das heutige Votum des Grossratspräsidenten lässt weiterhin Einsicht und Augenmass vermissen und zeigt, dass er sein Amt nicht mit dem nötigen Fingerspitzengefühl ausübt.
Die Fraktion des Grünen Bündnis hat kein Verständnis für die Haltung des Grossratspräsidenten Gallacchi. In seiner heutigen Stellungnahme im Grossen Rat zu seinem Entscheid von letzter Woche zeigt er wie schon in einem Interview in der BaZ vom Samstag keine Einsicht. Sein präsidialer Entscheid war unverhältnismässig und diskriminierend. Nicht zuletzt hat dieser Entscheid auch die Institution des Grossen Rates in der Öffentlichkeit blamiert.
Fehlende Sensibilität für hasserfüllte Reaktionen
Der Vorfall in der letzten Grossratssitzung hat europaweit Medienberichte ausgelöst. Neben viel Zuspruch sah sich Lea Steinle auch mit Hassmails und unflätigen Kommentaren der übelsten Art konfrontiert. Für uns ist es unverständlich, dass der Grossratspräsident solche Angriffe auf ein Mitglied des Grossen Rates nicht deutlich verurteilt und zurückweist. Seine Aussage im Zeitungsinterview, dass diese auszuhalten seien und sogar, dass diese durch Lea Steinle selbst provoziert wurden, ist nicht akzeptabel. Damit zeigt der Grossratspräsident nur, dass er keinerlei Sensibilität für die Situation einer stillenden Grossrätin und Mutter hat. Wir kritisieren grundsätzlich jegliche Form von Gewalt, auch verbaler Art, gegenüber jenen, die sich für ein Anliegen stark und damit angreifbar machen.
Geschäftsordnung mit Augenmass umsetzen
Für die Mitglieder unserer Fraktion ist es unfassbar, dass der bedauerliche Vorfall von letzter Woche jetzt mit Paragraphen gerechtfertigt wird. Wir erwarten vom Grossratspräsidenten, dass er die Geschäftsordnung mit Augenmass und der Situation entsprechend anwendet. Unser Fraktionsmitglied hat den Ratsbetrieb nicht gestört, was die Voraussetzung für eine Wegweisung wäre. Im Gegenteil, unser Mitglied hat den ihr von den Wählerinnen und Wählern übertragenen Auftrag wahrgenommen.