Die Bevölkerung hat ein eindeutiges Votum für mehr Mieterschutz und bezahlbaren Wohnraum abgegeben. Der Regierungsrat muss nun bei der Wohnraumförderung vorwärts machen.
Das heutige Abstimmungsergebnis ist ein klares Zeichen, dass das Thema Wohnen für die Bevölkerung problembehaftet ist. Insofern ist das vierfache Ja ein Auftrag für mehr sozialen Wohnungsbau und für einen stärkeren Einsatz gegen hohe Mieten.
Die Verankerung eines Grundrechts auf Wohnen in der Verfassung ist deshalb wichtig und für die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft ein enormer Erfolg. Die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für dieses Bedürfnis soll nun vom Kanton verstärkt angegangen werden. Ohne deutliche Steigerung der Wohnbautätigkeit (siehe Positionspapier Basel 2035) wird das Recht auf Wohnen aber toter Buchstabe bleiben.
Mit der Einführung der Formularpflicht wird ein unbürokratisches Mittel geschaffen, um die Mietpreise für MieterInnen transparent zu machen. MieterInnen erhalten durch das Formular Kenntnis über die heute schon mögliche Anfechtbarkeit des Anfangsmietzinses, womit ein Ausgleich zum Wissensvorsprung der VermieterInnen geschaffen wird.

Mehr Wohnungen im Tiefpreissegment nötig

Die InitiantInnen der drei Wohninitiativen müssen nun zu einer Umsetzung Hand bieten, welche neben mehr Mieterschutz weiterhin auch die Förderung von neuem Wohnraum durch Neubauten und Verdichtung und die ökologische Sanierung des bestehenden Wohnraums ermöglicht. Die Mieterschutzinitiativen werden letztendlich daran gemessen werden, ob die Mietpreise nicht weiter steigen und die Leerstandsquote zunimmt.
Unbedingt müssen jetzt mehr Wohnungen vor allem auch im unteren Preissegment geschaffen werden. Wohngenossenschaften und gemeinnützige Wohnbauträger sollen zusätzlich gefördert werden und Mietzinsunterstützungen sollten insbesondere für alleinstehende Sozialhilfebeziehende erhöht und der Kreis der Berechtigten erweitert werden.