Entwurf der Vorlage an den Einwohnerrat betreffend Totalrevision der Ordnung der politischen Rechte in der Gemeinde Riehen
Allgemeine Bemerkungen
Die GRÜNEN befürworten grundsätzlich die Teilrevision.
Totalrevision: Sind Sie damit einverstanden, dass die bisherige OPR aus dem Jahre 1996 totalrevidiert wird?
Ja.
Sind Sie mit der neuen Struktur betreffend und der Reihenfolge einverstanden?
Ja.
Behandlung einer unformulierten Initiative: Sind Sie damit einverstanden, dass der Einwohnerrat inskünftig nach dem Entscheid zur rechtlichen Zulässigkeit einer Initiative und vor dem Verfahrensentscheid zur Weiterbehandlung der Initiative nochmals die Möglichkeit erhalten soll, eine zusätzliche Einschätzung verlangen zu können (§ 20 Abs. 4 E-OPR)? Dies hätte den Vorteil, dass der Einwohnerrat mit dieser Einschätzung genügend Zeit für den Entscheid erhalten würde, ob das Volk direkt über die unformulierte Initiative abstimmen soll, ohne dass eine Vorlage zur unformulierten Initiative ausgearbeitet werden muss.
Ja.
Sind Sie damit einverstanden, dass künftig neutrale Wahlbeobachterinnen und -beobachter für kommunale Abstimmungen und Wahlen eingesetzt werden (§ 41 E-OPR), welche für eine gesamte Legislaturperiode gewählt und über ihre Beobachtungen zu den kommunalen Wahlen und Abstimmung z.Hd. der Wahlprüfungskommission des Einwohnerrats bzw. Gemeinderats berichten würden? Sie würden zudem bei einer Anordnung einer Nachzählung für die Durchführung der Nachzählung beauftragt (siehe § 55 Abs. 2 E-OPR)
Ja.
Sind Sie damit einverstanden, dass bei den Wahlen der Einwohnerratsmitglieder die Freie Liste ohne Kandidierende neu auch dann gültig ist, wenn entweder eine Partei oder eine Ordnungsnummer aufgeführt ist (§ 51 Abs. 4 E-OPR)?
Ja.
Abschaffung Listenverbindungen: Befürworten Sie grundsätzlich die Motion Th. Strahm und Kons. betr. Abschaffung von Listenverbindungen?
Ja.
Sind Sie mit den §§ 70 Abs. 1, 71 Abs. 2 und 76 Abs. 1 und 2 E-OPR betreffend Umsetzung der Abschaffung der Listenverbindungen gemäss der Motion Th. Strahm und Kons. einverstanden?
Ja.
Änderung der Berechnungsmethode im Zusammenhang mit der Abschaffung der Listenverbindungen: Sind Sie mit der Änderung des Berechnungsmodells gemäss § 75 Abs. 1 E-OPR einverstanden, um allfällige mit der Abschaffung der Listenverbindungen zusammenhängende Verzerrungen zu vermeiden (neu gleiches Berechnungsmodell wie im Grossen Rat)?
Ja.
Einführung Quorum: Befürworten Sie die Einführung eines Quorums von 2 % der Stimmen für die erste Sitzverteilung im Einwohnerrat (siehe § 75 E-OPR)?
Ja, sofern hier das natürliche Quorum gemeint ist. Aufgrund des natürlichen Quorums von knapp 2.5 Prozent scheint eine weitere Senkung keinen Mehrwert zu bringen.
Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen
- §3, Abs. 1: Wir beantragen die Streichung des zweiten Halbsatzes in Absatz 1: „
und die nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.“Der Ausschluss von behinderten Menschen ist undemokratisch – auch wenn dies nur wenige Menschen tatsächlich von der Ausübung des Stimmrechts ausschliesst. Die Zustellung von Stimmrechtsunterlagen auch an diese Personen ist kein bedeutender Mehraufwand für die Gemeinde. Ein zuweilen befürchteter Missbrauch sollte auch nicht über das Wahlgesetz unterbunden werden, dafür gibt es die Bestimmungen des Strafgesetzes. - §39: Dass eine Beeinflussung der Wählenden/ Abstimmenden zum Thema der aktuellen Wahl Abstimmung sich im und vor dem Wahllokal versteht sich von selbst. Warum aber wird in Absatz c darüber hinaus die Sammlung von Unterschriften auch unmittelbar vor dem Wahllokal ausdrücklich verboten? Dies ist in der bisherigen Fassung nicht erwähnt. Und wie definiert sich unmittelbar vor dem Wahllokal?

