Die Gemeinde Riehen erhebt für die Ableitung von Niederschlagswasser eine flächenbezogene Abwassergebühr. Auf der Gemeindeseite wird für Riehen ein Tarif von 0.90 CHF pro m² Entwässerungsfläche ausgewiesen.

Die heutige Niederschlagswassergebühr ist zwar flächenbezogen ausgestaltet, doch stellt sich die Frage, ob deren Höhe bereits einen wirksamen Lenkungseffekt zugunsten von Entsiegelung und dezentraler Versickerung entfaltet. Unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Jahresniederschlags in Basel kostet die Einleitung von beinahe 1‘200 Liter Regenwasser ins Abwasser lediglich 90 Rappen.

Angesichts zunehmender Hitzebelastung, Starkregenereignisse und des Bedarfs an klimaangepasster Siedlungsentwicklung erscheint es sachgerecht zu prüfen, ob die Gebührenordnung gezielt weiterentwickelt werden sollte. Insbesondere unter dem Aspekt, dass das Förderprogramm über den Mehrwertabgabefonds keine Anreize zur Versickerung von Dachwasser setzt. Im Klimakonzept auf Seite 47 wird explizit genannt, dass Anreizsystemen für eine klimaangepasste Regenwasserbewirtschaftung geprüft und erarbeitet werden sollen.

Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinderat ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wie sieht der Gemeinderat die Möglichkeit, die flächenbezogene Niederschlagswassergebühr so anzupassen, dass stärkere Anreize für Entsiegelung, Retention und Versickerung entstehen?
  2. Wäre es rechtlich zulässig und administrativ umsetzbar, dass lediglich die Gemeinde Riehen die Abwassergebühren anpasst?
  3. Beabsichtigt der Gemeinderat anderweitige Massnahmen zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung zu ergreifen?
  4. Welche Auswirkungen auf Grundeigentümerschaft, Gemeindefinanzen, Kanalnetzbelastung und Gewässerschutz wären bei einer Erhöhung der flächenbezogenen Niederschlagswassergebühr zu erwarten?
  5. Ist der Gemeinderat bereit, dem Einwohnerrat eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Abwassergebühren mit den klima- und siedlungsökologischen Zielen der Gemeinde stärker verknüpft?

Zum Geschäft