Zeitungen auf einem Stapel
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In der letzten Oktoberwoche wurde die Ausgabe Nr. 1 vom «klybeck plus, das Magazin aus dem Basler Stadtquartier mit Zukunft» grossflächig in Basler Briefkästen verteilt. Gemäss Impressum auf Seite 15 wurde das Magazin in einer Auflage von 120’000 Exemplaren gedruckt. Das Magazin wurde also in allen oder zumindest in der Mehrzahl der Basler Haushalte verteilt. Beim Blick ins Impressum fällt auf, dass nebst den beiden Investorengruppen Swiss Life und Rhystadt auch der Kanton Basel-Stadt als Herausgeberschaft aufgeführt ist. Beim Durchblättern fällt das sonst kaum auf. Weder werden in der Begrüssung auf Seite 3 noch sonst im Heft Absender*innen genannt. Auch sind die Artikel nicht gezeichnet. Lediglich das Logo von «klybeck plus» auf der letzten Seite des Magazins lässt nebst dem Impressum eine Absender*in erahnen. Die Verteilung des Magazins hat für einiges Stirnrunzeln in den Quartieren rund um das Klybeckareal gesorgt. Es stellen sich Fragen über den Sinn und Zweck einer solchen Publikation zum jetzigen Zeitpunkt und über die öffentliche Bedeutung der im Heft gemachten Aussagen. Gemäss dem Leitfaden für die Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und Verwaltung (https://media.bs.ch/original_file/161488366279672d2b70c70303226a86d6897794/bs-leitfaden-oeffentlichkeitsarbeit-2018.pdf) kommunizieren Regierungsrat «offen, sachlich, umfassend, rasch, verhältnismässig und einheitlich». Der Interpellant sieht diese Publikation als nicht übereinstimmend mit Punkten des Leitfadens. Weiter stellen sich Fragen der Unabhängigkeit, angesichts möglicher Abstimmungen und Bewilligungen zu den Bebauungsplänen auf dem Areal in ein paar Jahren.  

Der Interpellant bittet den Regierungsrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung
der folgenden Fragen:

  1. Wer hat die Erstellung dieser Publikation initiiert? Kam der Anstoss vom Regierungsrat, respektive von der Verwaltung oder von den Investorinnen auf dem Klybeck Areal, der Swiss Life und Rhystadt?
  2. Welche Ämter und Departemente des Kantons waren bei der Erstellung der Publikation beteiligt und wer hat Erstellung und Verteilung der Publikation kantonsseitig bewilligt?
    Wer zeichnet sich für den Inhalt verantwortlich?
  3. Was bezweckt der Regierungsrat mit der Erstellung und flächenmässigen Verteilung des Magazins? Wäre das mit einem anderen Medium (Flyer, Medienkonferenz, Medienmitteilung) auch möglich gewesen?
  4. Was hat die gesamte Publikation gekostet und was waren die Aufwände des Kantons für die Mitbeteiligung an genannter Publikation?
    a. Finanziell für Erstellung, Grafik, Versand
    b. Nichtmonetär für Mitarbeit an der Publikation
  5. Gemäss Impressum handelt es sich um die erste Ausgabe des Magazins. Sind weitere Ausgaben in nächster Zeit geplant?
  6. Sieht der Regierungsrat seine Vorgaben bezüglich Transparenz, gemessen am Leitfaden für Öffentlichkeitsarbeit, als erfüllt an, insbesondere den Vorgaben, dass sich die Behörden gegenüber der Offentlichkeit klar als Absender zu erkennen geben und dass eine Adresse und Kontaktperson ersichtlich sind?
  7. Wie stellt der Regierungsrat die sachliche, ausgewogene und umfassende Information bezüglich diverser Stadtentwicklungsprojekte (Rosental, Klybeck, Kleinhüningen) sicher?
  8. Sind in künftigen Publikationen auch kritische Stimmen, z.B. aus Dialog- und Begleitgruppen vorgesehen?
  9. Wie beantwortet der Regierungsrat Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Verwaltung bei einer gemeinsamen Publikation mit Investorinnen und hoheitlichen Aufgaben wie beispielsweise als Bewilligungsinstanz für Sanierungsarbeiten (siehe S. 12 und 13 im Magazin)?