Interpellation: toxikologische Kriterien – Teil 2
In meiner Interpellation von 10. März 2021 (21.5185 Interpellation Nr. 26 von Harald Friedl betreffend «toxikologische Kriterien in Basel-Stadt») stellte ich diverse Fragen zur Herleitung und Anwendung von so genannten Konzentrationswerten (k-Werten) bei der Beurteilung des Sanierungsbedarfs der beiden belasteten Standorte Maienbühl in Riehen und dem Klybeckareal in Basel. Dabei habe ich nachgefragt, weshalb der Kanton in einem Fall einen an einem anderen Standort, einem Werksareal, hergeleiteten k-Wert zur Anwendung bringt (k-Wert für Crotamiton bei der Deponie Maienbühl in Riehen, der für das Werkareal in Nyon hergeleitet wurde) und in einem anderen Fall einen an einem anderen Standort hergeleiteten Grenzwert nicht berücksichtigt (k-Wert für Benzidin beim Klybeck-Areal der im Kanton Wallis zur Anwendung gelangt).
Der Regierungsrat schreibt, dass der Kanton nach der Methodik des Bafu sowohl für Crotamiton, sowie für Benzidin einen standortspezifischen k-Wert herleiten und vom Bafu «bewilligen» liess. Leider unterlässt es der Regierungsrat auszuführen, auf welchen Grundlagen die Herleitungen erfolgten und welche Grenzwerte der Kanton schliesslich festlegte, weshalb ich mich in der Beantwortung der Interpellation in der Juni-Sitzung des Grossen Rates als nicht befriedigt erklärte. Aus Gründen der Transparenz erlaube ich mir deshalb weitere Fragen zur Klärung nachzureichen. Dabei stehen für mich die Überlegungen im Vordergrund, wie der Kanton die bestehenden Grenzwerte in die Herleitung involvierte und ob weitere Grundlagen zur Anwendung gelangten und welche k-Werte der Kanton schliesslich zur Anwendung bringt. Der Regierungsrat erklärt zwar, dass k-Werte hergeleitet wurden, diese werden aber nicht in der aktuellsten Version der Liste des Bafu aufgeführt mit dem Titel «Konzentrationswerte für Stoffe, die nicht in Anhang 1 oder 3 AltlV enthalten sind und für durch die Kantone eine Herleitung gemacht wurde» (Quelle: BAFU). Die letzte Version der Liste datiert vom Januar 2021 und umfasst beide Stoffe, die Basel-Städtischen Werte fehlen aber.
Der Interpellant bittet den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen.
- 1. Welche Annahmen wurden für die standortspezifische Herleitungen der k-Werte von Crotamiton und Benzidin gemacht? Wurden weitere k- und Grenzwerte als diejenigen von Nyon (Crotamiton) und Wallis (Benzidin) berücksichtigt?
- Welches sind die «neuen Erkenntnisse» für Crotamiton, die sich verbessert haben, wie in der Beantwortung angedeutet wird? Ich bitte darum, dies näher auszuführen.
- Inwiefern wurden neue Erkenntnisse beim Benzidin aus den Herleitungen des Kantons Wallis berücksichtigt? Ich bitte darum, dies näher auszuführen.
- Wie hoch liegen die “Standortspezifische k-Werte” für Benzidin im Klybeck und für Crotamiton in der Deponie Maienbühl, die der Kanton Basel-Stadt herleiten liess? Wann wurden diese beschlossen und von Bafu bewilligt?
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