Motion: Umweltfreundliche und dem Schutzkonzept entsprechende Mobilitätsformen während Pandemien
Durch die Ausbreitung des Coronavirus hat sich die Mobilität und ihre Bedeutung stark geändert. Viele Menschen versuchen, den ÖV aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahr zu meiden. Deshalb steigen sie aufs Velo oder auf den motorisierten Individualverkehr (MIV) um. Dadurch ist mit einer Zunahme des MIV zu rechnen. Diese Einschätzung teilt der Regierungsrat, wie er in seiner Beantwortung zur Interpellation Fuhrer (20.5139.02) schreibt. Eine Zunahme des MIV gestaltet sich jedoch gleich doppelt als problematisch: Einerseits ist im Umweltschutzgesetz (Art. 13) festgeschrieben, dass der MIV im Kanton Basel-Stadt nicht zunehmen darf. Andererseits entspricht eine Verkehrszunahme auch nicht dem Wunsch der Bevölkerung: Die neusten Zahlen der Bevölkerungsbefragung (veröffentlicht im März 2020) zeigen, dass auch die Bevölkerung Probleme mit der hohen Verkehrsbelastung im Stadtkanton hat. Über 20 Prozent der Befragten nannten in der offenen Frage nach Problemen im Kanton die hohe Verkehrsbelastung. “Zu viel Verkehr” ist damit das am meisten genannte Problem im Kanton (Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt (März 2020), Dossier Basel, Nr. 97, Gesellschaft und Soziales, S. 4).
Einige andere Städte haben bereits Lösungen für diese Mobilitätsfragen erarbeitet, und gezielt durch kurzfristigen Ausbau beispielsweise der Veloinfrastruktur oder der Verbreiterung von Trottoirs der Bevölkerung ermöglicht, auf nachhaltige Mobilitätsformen umzusteigen und auch dazu aufgerufen.
In der Beantwortung der Interpellation Vergeat (20.5138.02) sagt die Regierung, dass verkehrspolitische Massnahmen, welche länger als acht Tage Bestand haben, dem ordentlichen Verfahren unterstellt sind. Während andere Städte mit ähnlichen Voraussetzungen (vgl. Genf oder Luzern) trotz diesen Bundesbestimmungen einfache Wege gefunden haben, um solche Massnahmen sehr schnell zu ergreifen, scheint Basel-Stadt keine solchen Wege zu haben. Daher wäre es –auch in Anbetracht der Möglichkeit einer zweiten Covid-19-Ansteckungswelle –sinnvoll, wenn auch die Regierung des Kantons Basel-Stadt geeignete Wege zur Verfügung hätte, um kurzfristige temporäre Anpassungen und Umgestaltungen des Strassenraums zugunsten eines sicheren Velo-und Fussverkehrs veranlassen zu können.
Die Unterzeichnenden bitten daher die Regierung, dem Grossen Rat möglichst noch vor einer eventuellen zweiten Welle geeignete Wege oder Massnahmen vorzulegen, die es der Regierung gestatten, spontane und temporäre Interventionen in der Verkehrsplanung zu tätigen, damit auch während Pandemien der Artikel 13 des Umweltschutzgesetzes (kein Mehrverkehr) eingehalten wird und das Einhalten der Abstandsregeln auch für ÖV-Passagiere, zu Fuss Gehende und Velofahrende möglich ist. Die Regierung wird zudem gebeten, danach entsprechende verkehrsplanerische Eingriffe zügig (sofern es die Situation in Bezug auf das Coronavirus bedarf) umzusetzen.
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