Am 16. Januar 2025 veröffentlichte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) aktuelle Zahlen zur Inanspruchnahme des Vaterschafts- und Mutterschaftsurlaubs. Dabei zeigt sich: Während nahezu alle anspruchsberechtigten Mütter ihren Urlaub beziehen, nehmen nur rund drei Viertel der berechtigten Väter bzw. der anderen Elternteile in der Schweiz den Vaterschaftsurlaub in Anspruch. Besonders auffällig ist die Situation im Kanton Basel-Stadt: Mit einer Bezugsquote von lediglich 56 % liegt er schweizweit an zweitletzter Stelle – einzig der Kanton Genf verzeichnet mit 50 % eine noch tiefere Quote.

Laut BSV hängt die geringe Inanspruchnahme möglicherweise mit der Einkommens- und Beschäftigungssituation der Väter oder anderen Elternteile zusammen. Eine vertiefte Analyse der kantonalen Besonderheiten wäre notwendig, um die Ursachen dieser Diskrepanz fundiert zu verstehen. Die ersten Wochen nach der Geburt sind für Familien eine sensible Phase. Es ist im Interesse des Kindeswohls und der Chancengerechtigkeit, Gleichstellung sowie Unterstützung der gebärenden Person, dass Väter bzw. der andere Elternteil diese Zeit aktiv mitgestalten können. Väter bzw. andere Elternteile mit sehr tiefem Einkommen (unter CHF 50’000/Jahr), sehr hohem Einkommen (über CHF 250’000/Jahr) oder mit selbständiger Erwerbstätigkeit beziehen den Vaterschaftsurlaub bzw. die Elternzeit deutlich seltener. Besonders bei Vätern bzw. anderen Elternteilen mit niedrigem Einkommen scheint der Urlaub aufgrund der auf 80 % limitierten Lohnersatzquote finanziell kaum tragbar. In diesen Fällen, in denen der Vater häufig das Haupteinkommen einbringt oder das Einkommen nicht oder nur schlecht versichert ist, führen die zu erwartenden Einkommenseinbussen möglicherweise zum Verzicht auf den Urlaub. Somit besteht der Verdacht, dass der Vaterschaftsurlaub in seiner heutigen Ausgestaltung nicht allen Eltern gleichermassen zugänglich ist. Gerade sozial und ökonomisch benachteiligte Familien und insbesondere Väter bzw. andere Elternteile, welche aufgrund der Rollenteilung oder anderen Gründen das Haupteinkommen einbringen, können von diesem familienpolitischen Instrument weniger profitieren – mit möglichen negativen Folgen für Chancengerechtigkeit und Gleichstellung.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Faktoren tragen zur besonders tiefen Bezugsquote des Vaterschaftsurlaubs im Kanton Basel-Stadt bei?
  2. Stellt die Ausgleichskasse Basel-Stadt bei der Abwicklung von Vaterschaftsurlaubsentschädigungen Auffälligkeiten fest, insbesondere in Bezug auf Ablehnung, Nichtbezug oder besondere Muster?
  3. Welche Auswirkungen hat die Einführung des eidgenössischen Vaterschaftsurlaubs auf bereits bestehende unternehmensinterne Regelungen grosser Firmen im Kanton (z. B. Roche, Novartis) und wie wirkt sich dies auf kantonale Arbeitgeberregelungen aus?
  4. Kann die These bestätigt werden kann, dass sich der Bezug des Vaterschaftsurlaubs bei sehr hohen Einkommen (über CHF 200’000) aufgrund der tiefen Ersatzquote (unter 40 % des Einkommens) für viele nicht lohnt und wie viele Väter bzw. andere Elternteile im Kanton hiervon betroffen sind?
  5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Situation von Vätern bzw. anderen Elternteilen mit tiefem Einkommen in Bezug auf die finanzielle Tragbarkeit des Vaterschaftsurlaubs und den Auswirkungen auf die Chancengerechtigkeit?
  6. Welche Massnahmen könnte der Kanton Basel-Stadt ergreifen, um die Inanspruchnahme des Vaterschaftsurlaubs bei tiefen Einkommen zu verbessern?
  7. Wie will der Regierungsrat sicherstellen, dass das im Juni 2025 beschlossene Standortförderpaket dazu beiträgt, dass der Bezug von Vaterschaftsurlaub oder Elternzeit tatsächlich von den Vätern bzw. des anderen Elternteils im Hinblick auf Chancengleichheit und Gleichstellung bezogen wird?