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© Aleksandr Popov

In der Volksabstimmung vom 29. November 2020 wurde die kantonale Volksinitiative «Aktive Basler Jugendkultur stärken: Trinkgeld-Initiative» mit 57,9 Prozent Ja-Stimmenanteil deutlich angenommen. Dies ist nun etwas über vier Jahre her. Das kantonale Kulturfördergesetz wurde darauf hin unter anderem um folgende Passage ergänzt:

§ 11 Abs. 2

2 Von den im Budget eingestellten Mitteln für die Kulturförderung werden mindestens 5% für die Jugend- und Alternativkultur gemäss § 2 Abs. 7 eingesetzt. Der Regierungsrat berichtet dem Grossen Rat alle vier Jahre. Im Budgetbericht 2025 des Regierungsrates an den Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt stellt der Regierungspräsident korrekt fest: 

Ein wichtiges weiteres kulturpolitisches Thema bleibt die Umsetzung der Trinkgeldinitiative. Die Jugendkultur soll so sichtbarer werden, der Zugang zur Förderung niederschwelliger. Und mit dem neuen Förderprogramm für Club- und Nachtkultur übernimmt Basel gar schweizweit eine Pionierrolle.

Im Bericht der Bildungs- und Kulturkommission zum Ratschlag betreffend Kantonale Volksinitiative «Aktive Basler Jugendkultur stärken: Trinkgeld-Initiative» vom 24. Januar 2022, hält diese auf Seite 6 fest: 

Der von der Regierung vorgeschlagene Betrachtungszyklus von vier Jahren wird von der BKK […] als sinnvoll erachtet. Sollte der Mindestanteil von 5 Prozent im Vierjahresschnitt unterschritten werden, erwartet die BKK, dass der Regierungsrat in nachvollziehbarer Weise zuhanden des Grossen Rats berichtet, welche Massnahmen er einzuleiten gedenkt, um das 5 Prozent-Ziel zu erreichen. Welche Massnahmen zur Erreichung des Ziels geeignet sind, muss im Ermessen des Regierungsrats liegen.

Vier Jahre nach Annahme der Volksinitiative stellen sich dahingehend folgende Fragen:

  • Hat der Regierungsrat dieses Jahr eine Berichterstattung gemäss § 11 Abs. 2 Kulturfördergesetz geplant. Wenn nicht, bis wann findet diese spätestens statt?
  • Welcher finanziellen Mittel entsprächen gemäss genehmigtem kantonalem Budget 2025 den gesetzlich festgeschriebenen 5%?
  • Welche finanziellen Mittel entsprächen gemäss der kantonalen Jahresrechnung 2024 den gesetzlich festgeschriebenen 5%?
  • Besteht ein Delta zu den tatsächlich eingestellten Mitteln für die Kulturförderung im Budget 2025? Wie hoch ist die Differenz? Wenn der gesetzlich vorgeschriebene Anteil unterschritten wird, bis wann wird der Regierungsrat in nachvollziehbarer Weise zuhanden des Grossen Rats berichten, welche Massnahmen er einzuleiten gedenkt, um das 5 Prozent-Ziel zu erreichen?

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