Im Alltag sind neurodivergente Menschen mit vielfältigen Einschränkungen konfrontiert. Sei es in Bildungseinrichtungen, beim Einkaufen, in öffentlichen Einrichtungen oder im Strassenverkehr. Für Menschen mit einer Fotosensitivität können helle, grelle und/oder blinkende Lichter im Alltag ein grosses Hindernis sein und die Bewegungsfreiheit stark einschränken. Für Menschen mit (epileptischen) Krampfanfällen ist Reizüberflutung durch schnell wechselnde Bilder oder blinkende Lichter ein sehr häufiger Trigger für Anfälle. Dies unter anderem durch Reklamen, Dekorationen oder Fahrzeuglichter.

Für Menschen auf dem Autismus-Spektrum, mit ADHS, Synästhesie oder Reizfilterproblemen aufgrund von Hirnschäden und anderen Neurodivergenzen kann die konstante Reizüberflutung im öffentlichen Raum dazu führen, dass dieser für sie nur schwer, nicht mehr oder nur mit Begleitung zugänglich ist. Selbst für neurotypische Menschen kommt die Reizüberflutung im öffentlichen Raum an den Punkt, der Stress auslöst.

Viele essenzielle Einrichtungen wie Supermärkte, ÖV, Behörden und Gesundheitseinrichtungen sind für diese von neurodivergenten Menschen nur schwer zugänglich. Selbst das Einkaufen ist beispielsweise eine grosse Hürde aufgrund von Lichtern aber auch von Durchsagen und allgemeinem Geräuschpegel (wie Musik). Deswegen gibt es beispielsweise das Konzept der Stillen Stunde, in welcher die Lichter gedimmt, Musik ausgesetzt und Durchsagen leiser gemacht werden, um Menschen mit Reizfilterschwäche eine Chance zu geben, selbstständig ihren Einkauf zu tätigen

Eine Gruppe von neurodivergenten Menschen leidet an selektivem Mutismus. Wenn die Überreizung und Stress zum Beispiel durch Reizüberflutung zu hoch wird, kann die Möglichkeit sich verbal auszudrücken stark leiden oder ausfallen. Bisher ist es im Regelfall weder bei Behörden noch Gesundheitsinstitutionen möglich, auf eine alternative Kommunikation umzusteigen (Bsp. schriftlich) bzw. ist auf die Kulanz anderer angewiesen.

Betreffend die obigen Ausführungen bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Inklusionsmassnahmen unternimmt der Kanton für Menschen von neurodivergenten Personen?
  2. Wie sind öffentliche Gebäude und öffentliche Räume wie ÖV-Haltestellen für neurodivergenten Personen zugänglich?
  3. Ist es möglich, dass bei Veranstaltungen in öffentlichen Institutionen und von öffentlich-rechtlichen Veranstaltern schon im Vorfeld und insbesondere beim Ticketing Hinweise für neurodivergenten Personen angebracht werden?
  4. Wäre der Regierungsrat bereit, mit dem Detailhandel das Konzept einer freiwilligen Stillen Stunde auszuarbeiten?
  5. Welches Vorgehen gibt es bezüglich neurodivergenter Personen an den Volksschulen?

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