Einfach, freiwillig, wirksam: Breite Unterstützung für den Direktabzug der Steuern vom Lohn in Basel-Stadt
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat am 22. Oktober 2025 einen wegweisenden Gegenvorschlag zur Initiative «Keine Steuerschulden dank Direktabzug» beschlossen. Die Vorlage sieht vor, dass Steuern künftig direkt vom Lohn abgezogen werden können – einfach, freiwillig und wirksam. Am 14. Juni 2026 stimmt die Bevölkerung darüber ab.
Der Direktabzug setzt genau dort an, wo viele Menschen im Alltag vor Herausforderungen stehen: Obwohl die Bereitschaft gross ist, Steuern pünktlich zu bezahlen – geht das im Alltag oft unter oder wird aufgeschoben. Das ist eine Schuldenfalle, die nicht sein müsste.
Der Direktabzug bietet hier eine einfache Möglichkeit. Die Steuern werden regelmässig über den Lohn beglichen – ähnlich wie bei den Sozialversicherungen.
Freiwillig und kontrollierbar
Der Direktabzug ist ein freiwilliges Angebot für Arbeitnehmende. Wer seine Steuern weiterhin selbst bezahlen möchte, kann sich jederzeit unkompliziert dagegen entscheiden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 50 und mehr Arbeitnehmenden sind verpflichtet, den Direktabzug anzubieten, werden jedoch für den administrativen Aufwand durch den Kanton entschädigt.
Weniger Schulden, weniger Stress
Die Vorteile liegen auf der Hand: Weniger Zahlungsrückstände, weniger Mahnungen und Betreibungen und eine spürbare Entlastung im Alltag. Der Direktabzug ist ein einfacher, freiwilliger und wirksamer Weg zu mehr finanzieller Sicherheit. Davon profitieren nicht nur die Betroffenen, sondern auch Staat und Wirtschaft.
Die Vorlage wird von einem breit abgestützten, überparteilichen Komitee getragen, bestehend aus Politikerinnen und Politikern, Fachpersonen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft. Die breite Unterstützung unterstreicht den praktischen Nutzen und die gesellschaftliche Relevanz des Anliegens.