Anzug: angemessene Löhne für Praktikant:innen der PH
Studierende der Pädagogischen Hochschule FHNW absolvieren im Rahmen ihres Studiums obligatorisch mehrere Praktika an den Basler Schulen, um wertvolle Praxiserfahrung zu sammeln. Aktuell werden diese Praktika unbezahlt absolviert, was Studierende in finanzielle Schwierigkeiten bringen kann und die Vereinbarkeit und Chancengleichheit in der Hochschulbildung beeinträchtigt. Die Anzugstellenden finden diesen Umstand für den Kanton als Arbeitgeber nicht mehr tragbar und vor allem nicht mehr zeitgemäss – insbesondere angesichts des Lehrpersonenmangels und aktuell laut werdender Kritik an der Organisation und Lehrqualität der PH. Eine Aufwertung der Lehrpersonenausbildung ist dringend nötig, weshalb die Anzugstellenden eine faire Entlöhnung für Praktikant:innen der PH fordern.
Hochschulausbildungen, zu deren erfolgreichen Abschluss ein oder mehrere Praktika nachgewiesen werden müssen, sind häufig und grundsätzlich eine sehr sinnvolle und bereichernde Praxis. Dies ist beispielsweise an der Universität Basel im Studium der Medizin, der Psychologie oder der Geographie der Fall, an Fachhochschulen im Studium der sozialen Arbeit oder im Hebammenstudium. Der Anteil der Arbeitgeber:innen, welche Studierende für ein geleistetes Praktikum fair entlöhnen, hat stark zugenommen und sich in vielen Branchen als neue Normalität etabliert – eine Entwicklung, die zu begrüssen ist. Eine faire Entlöhnung der Arbeit, die Praktikant:innen leisten, leistet einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit und Chancengleichheit in der Bildung. Zahlreiche Studierende studieren Teilzeit oder arbeiten auch neben einem Vollzeitstudium, um sich ihr Studium zumindest teilweise zu finanzieren. Diese Möglichkeit fällt während einer Vollzeit-Praktikumsstelle aufgrund der fehlenden Flexibilität meist weg, was bei unbezahlten Praktika zu finanziellen Unsicherheiten und Notlagen führen kann.
Bei Studierenden der PH setzt der Kanton als Arbeitgeber noch immer auf unbezahlte Praktikumsstellen. Damit kommt es auf zwei Ebenen zu Ungleichbehandlungen: So werden zum einen Praktikant:innen aus anderen Studiengängen, welche beispielsweise in der Kantonsverwaltung arbeiten, in der Regel zu üblichen Praktikumslöhnen entschädigt. Zum anderen werden auch innerhalb der Volksschule nicht alle Praktikant:innen gleich behandelt: Wer ein Praktikum als Klassenassistenz absolviert, wird in der Regel entlöhnt, während PH-Studierende ihre Arbeit im Rahmen der Praktika gratis leisten. Dies ist besonders stossend, da Klassenassistenz-Praktikant:innen meist keine pädagogische Ausbildung haben und häufig nur eine Matura aufweisen, während Praktikant:innen der PH bereits eine fachlich kompetente Entlastung im Schulalltag darstellen, stärker belastbar sind und mehr Verantwortung übernehmen können.
Die Anzugstellenden bitten deshalb den Regierungsrat, zu prüfen und zu berichten,
- in welchem Rahmen und mit welchen Modellen eine angemessene Entlöhnung der Studierenden im Rahmen von Praktika umsetzbar ist und in welcher Frist diese Handhabung eingeführt werden kann.
- wie die Harmonisierung einer Entlöhnung mit den anderen Trägerkantonen der FHNW vorangetrieben werden kann, um eine Gleichbehandlung aller Praktikant:innen unabhängig des zugeteilten Praktikumsorts zu gewährleisten.
- inwiefern in vergleichbaren Ausbildungsmodellen, bei der der Kanton Basel-Stadt die Arbeitgeberschaft darstellt, gleichwertige Anstellungsbedingungen eingeführt werden können.
- Falls seitens des Regierungsrats Umsetzungsmöglichkeiten festgestellt werden, bitten die Anzugstellenden den Regierungsrat, entsprechende Massnahmen schnellstmöglich umzusetzen.
Fina Girard
jgbGrossrätin