Budgetpostulat Erziehungsdepartement, Volksschulen, Sach- und Betriebsaufwand (Lager und Exkursionen)
Erhöhung um Fr. 300’000
Begründung:
Gemäss § 20 der Verordnung über die auswärtigen Schulanlässe der Schulen des Kantons Basel-Stadt sind die Kosten für die Teilnahme an auswärtigen Schulanlässen von den Erziehungsberechtigten zu tragen. Die Kostenbeteiligung der Eltern wird in verschiedenen Richtlinien und Wegleitungen konkretisiert, welche teilweise nicht öffentlich zugänglich sind, jedoch im Bericht des Preisüberwachers «Beteiligung der Eltern an den Kosten von obligatorischen Lagern und Exkursionen der Volksschule» vom 3. September 2024 erwähnt werden.
Die Überwälzung der Kosten auf die Erziehungsberechtigten ist jedoch nur eingeschränkt zulässig. Gemäss Bundesgerichtsurteil 2C_206/2016 vom 7. Dezember 2017 umfasst der in Art. 19 der Bundesverfassung verankerte Anspruch auf unentgeltlichen Grundschulunterricht auch die Aufwendungen für obligatorische Exkursionen und Lager. Den Erziehungsberechtigten dürfen daher lediglich jene Kosten in Rechnung gestellt werden, welche sie aufgrund der Abwesenheit ihrer Kinder einsparen.
Gemäss Bericht des Preisüberwachers betragen die zulässigen Elternbeiträge pro Tag in der Primarschule CHF 16.– und in der Sekundarschule CHF 25.–. Eine weitere Ausschöpfung des Elternbeitrags würde wohl der bundesgerichtlichen Rechtsprechung wonach nur die Kosten verrechnet werden, welche die Eltern einsparen, nicht mehr entsprechen.
Lager und Exkursionen stellen für Schülerinnen und Schüler wichtige Erfahrungen dar. Es ist wesentlich, dass alle Schülerinnen und Schüler weiterhin die Möglichkeit haben, diese wertvollen Erlebnisse zu machen. Um dies sicherzustellen, ist eine Erhöhung des entsprechenden Budgets erforderlich.