Interpellation: Neu veröffentlichte Richtlinien für Kundgebungen
Im Mai 2021 wurde vom Justiz-und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt ein Dokument zur Basler Demo-Praxis veröffentlicht. Grundsätzlich ist es begrüssenswert, dass es jetzt eine solche Erläuterung gibt, welche die Abläufe und Grundsätze von Demonstrationen in Basel darlegen. In den Erläuterungen wird auf verschiedene Punkte eingegangen. Dass eine Demonstration gut geplant sein sollte und die Sicherheit für die Demonstrierenden, sowie auch für Passant*innen gewährleistet werden soll, ist unumstritten. Auch dass die Kantonspolizei und die BVB Zeit dafür benötigen, diesen Rahmen zur Verfügung zu stellen. Die Kommunikation zwischen den beiden Parteien sollte natürlich gut funktionieren. Jedoch sorgen diese Erläuterungen bei vielen Menschen, unter anderem beim Klimastreik für Unbehagen und offene Fragen. Diese Demo-Praxis verhindert de facto regelmäßige Klimademonstrationen. Die Klimakrise und auch andere Themen für die es Anlass gibt regelmässsig zu Demonstrieren, könnten dabei eingeschränkt werden. Dies stellt aus Sicht von vielen eine Beschränkung der Meinungsfreiheit dar. Zudem sind diese Punkte sehr schwammig formuliert und könnten nach Belieben ausgelegt werden. Es ist die Aufgabe der Kantonspolizei Demonstrationen zu ermöglichen, auch wenn dies mit Aufwand verbunden ist. Klar ist, dass nicht fünf Demonstrationen zur selben Zeit stattfinden können und die Kantonspolizei und die Gesuchstellenden zusammen einen Weg aneinander vorbei finden müssen. In der Praxis verlief dies bis jetzt nahezu reibungslos. Jedoch ist mit dieser neuen Ausgangslage zu befürchten, dass es vermehrt zu unbewilligten Demonstrationen und juristischen Streitigkeiten kommen wird, und am Ende beide Seiten unzufrieden sind.
Mit Blick auf diese Ausgangslage bittet der Interpellant, folgende Fragen zu beantworten:
- Gibt es eine juristische Grundlage für alle, in der Erläuterung der Kantonspolizei aufgezählten Punkte?
- Ist der Regierungsrat der Überzeugung, dass die Meinungsfreiheit durch diese Demo-Praxis nicht eingeschränkt und angemessen gewichtet wird?
- Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein Thema den öffentlichen Grund übermässig beschlagnahmt?
- Wie prüfen die Behörden, ob Demonstrierende die Ausübung von Gewalt oder Sachbeschädigung beabsichtigen?
- Wie und auf Grundlage von was ist diese Erläuterung entstanden? Welche Rechtsnatur und Verbindlichkeit weist diese Erläuterung nach Auffassung der Regierung auf?
- Hat der Regierungsrat direkten Einfluss auf die Bewilligung und den Verlauf einer Demonstration?
- Wenn Nein: Ab welchem Zeitpunkt bzw. nach welchem Ereignis wird der Regierungsrat involviert?
- Welche Strategie verfolgt die Kantonspolizei bei der Kommunikation bei illegalen, nicht bewilligten Demonstrationen?
- Ist der Regierungsrat der Überzeugung, dass es mit dieser Demo-Praxis der Kantonspolizei nicht zu mehr illegalen Demonstrationen kommt?