2022 hat die Bevölkerung Basel-Stadt dem Ziel Netto-Null Treibhausgasemissionen im Jahr 2037 zugestimmt. Damit ist das ambitionierteste Klimaziel der Schweiz in der Verfassung des Kantons Basel-Stadt verankert. Der Auftrag der Bevölkerung ist klar und deutlich und der Kanton ist aufgefordert aufzuzeigen, wie wir gemeinsam dieses Ziel erreichen können. Denn es sind alle aufgefordert: Wirtschaft, Kultur, Bauwesen, Finanzanlagen, Verkehr, Gesundheit, Verwaltung und Politik. Der Weg zum Netto-Null-Ziel 2037 erfordert gemeinsame, grosse Anstrengungen, enge (und teilweise neue) Zusammenarbeit und langanhaltendes Engagement von allen. Es ist weit anerkannt, dass Investitionen zur Erreichung eines Netto- Null Zustandes bis 2037 allen zugutekommen. Der ganzen Bevölkerung zur Steigerung der Lebensqualität: Weniger Lärm, saubere Luft und eine aktivere Mobilität schafft ein attraktives Umfeld und fördert die Gesundheit. Ebenso profitiert die Wirtschaft zur Senkung der Energiekosten durch effizientere, neue Technologien und fördert die Unabhängigkeit von fremden fossilen Energieträgern.

Der Regierungsrat hat am 26. September 2023 mit dem Strategiepapier „Klimaschutzstrategie Basel-Stadt, Teil 1 – Netto-Null 2037“ ein selbstbindendes Papier vorgelegt. Dieser erste Teil betrifft den Bereich der Netto-Null auf dem Kantonsgebiet, womit die direkten Emissionen abgedeckt werden sollten. Im vorgesehenen zweiten Teil wird eine Klimaschutzstrategie vorgelegt werden, welche alle indirekten Emissionen im Blick hat. In der Klimaschutzstrategie sind alle Bereiche aufgeführt, welche durch die Klimaschutzstrategie betroffen sind. Es wurden Berechnungen erstellt, welche Investitionen in welchen Bereichen und Branchen getätigt werden müssen und welche Einsparungen im Jahr 2037 zu erwarten sind. In der Klimaschutzstrategie sind die einzelnen Handlungsfelder identifiziert und die Massnahmen adressiert. Leider wird in der ganzen Klimaschutzstrategie nirgends aufgeführt, wie die Investitionen konkret finanziert werden sollten. Es wird zwar in der Verfassung §16a Klimagerechtigkeit, Abs 4 festgelegt, dass „[der Kanton Basel-Stadt] setzt sich im Rahmen seiner Beteiligungen an Anstalten und Unternehmen des Finanz- und Verwaltungsvermögens dafür ein, dass diese in ihren gesamten Tätigkeiten den vorgenannten Zielen entsprechen“.

Die Kosten für Investitionen Kanton Basel-Stadt belaufen sich nach Schätzungen (vgl. Klimaschutzstrategie, S. 49) auf rund 3.6 Mia CHF für den ersten Teil der direkten Emissionen. Wie hoch die Kosten für den zweiten Teil der indirekten Emissionen sein wird, kann vorerst nicht beziffert werden.
Deshalb ist für die Planungssicherheit für alle im Kanton Basel-Stadt lebenden und tätigen Bevölkerung und der tätigen Unternehmen notwendig, dass über die Finanzierung Klarheit herrscht.

Aus diesem Grund schlägt diese Motion die Schaffung eines Klimafonds „New Green Deal für Basel“ (NGDB) vor.

Dieser Fonds soll über den geplanten Umsetzungszeitraum genügend Mittel bereitstellen, um die in der Klimaschutzstrategie geplanten Massnahmen realisieren zu können.

Dieser NGDB soll Einlagen aus verschiedenen Quellen erhalten. Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons sollen hingegen nicht zusätzlich belastet werden.

Dem Kanton geht es zurzeit finanziell hervorragend. Diese gute Lage soll genutzt werden, um den Fonds zu speisen. Für das Jahr 2023 rechnet der Kanton gemäss zweiter Hochrechnung mit einem Überschuss von 183 Mio. Franken. Ein Teil dieser Mittel sollen als Ersteinlage in den Fonds gelegt werden. Ab dem Jahr 2024 wird voraussichtlich die OECD-Mindeststeuer greifen. Der Kanton könnte wiederkehrend einen Teil der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer in den NGDB einlegen. Der Mitteleinsatz liegt auch im Interesse der Wirtschaft und die entsprechenden Anliegen können berücksichtigt werden, solange sie mit dem Ziel vereinbar sind. Ebenfalls ist der Fonds aus Bundesmitteln zu speisen, die in Zukunft an die Kantone für die Erreichung der Klimaziele fliessen.

Weiter müsste die Entnahme aus dem Fonds geregelt werden. Damit eine faire und unabhängige Vergabe der Mittel gewährleistet wird, könnte eine Vergabekommission bestehend aus Expertinnen und Experten aus dem Bereich Nachhaltigkeit und dem Bereich Finanzen eingesetzt werden.

Die Motionär:innen beauftragen den Regierungsrat, dem Grossen Rat innert zwei Jahren ein Konzept für einen NGDB-Klimafonds inkl. Ausfinanzierung über die gesamte Laufzeit sowie entsprechende rechtliche Grundlagen vorzulegen.

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