Auf einer bedeutenden Veloroute zwischen Riehen und Basel beabsichtigt das Bau- und Verkehrsdepartement, Tramgleise, Energie- und Wasserleitungen sowie den Strassenbelag an der Hammerstrasse und der Riehenstrasse zwischen Wettsteinplatz und Riehenring zu sanieren. Vorgesehen sind beidseitige Velostreifen in der Hammerstrasse, durchgehende Velostreifen in der Riehenstrasse, einheitlich breite Fahrspuren für Velos und Autos und ein besserer Verkehrsfluss im Kreisel Riehenring. Weiter sind Verbesserungen für zu Fuss Gehende geplant. Als Baubeginn ist das Jahr 2027 vorgesehen. Weitere Details sind auf der Website des Bau- und Verkehrsdepartements beschrieben (https://www.bs.ch/schwerpunkte/bauprojekte/seiten/bauprojekte-fuer-strassen-gruenanlagen-gewaesser/erneuerung-riehenstrassehammerstrasse).

Damit erfährt die heutige Pendlerroute nach Teilrichtplan Velo 2019 klare Verbesserungen. Auch im Vernehmlassungsentwurf für den neuen Teilrichtplan kommt der Route eine wichtige Bedeutung zu: Die Hammerstrasse soll eine Velovorzugsroute und die Riehenstrasse eine Velohauptverbindung werden. Allerdings hat die Riehenstrasse im weiteren Verlauf noch einige Mängel: Zwischen Peter Rot-Strasse und Schwarzwaldallee hat es einen teilweise recht schmalen und nicht den Standards für eine Pendlerroute bzw. Hauptverbindung entsprechenden Velostreifen. Zudem fehlt im Teil zwischen Peter Rot-Strasse und Schwarzwaldallee neben den parkierten Autos eine Markierung des Sicherheitsabstands zu den parkierten Autos (sogenannter Dooringabstand). Das kantonale Umweltschutzgesetz (SG 780.100) verlangt ein durchgehendes, sicheres und attraktives Velowegnetz (§ 13 Abs. 5 lit. e).

Ich bitte deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie breit ist der aktuell markierte Velostreifen an der Riehenstrasse zwischen Hammerstrasse und Einfahrt in die Nebenfahrbahn der Riehenstrasse bei «Im Surinam» (bitte Angaben getrennt nach Richtung und – falls unterschiedlich – in den einzelnen Teilbereichen)?
  2. Besteht aktuell auf einem Teilbereich bereits ein markierter Sicherheitsabstand, wie er in den Standards Fuss- und Veloverkehr vorgesehen ist?
  3. Wie breit müsste der markierte Velostreifen an der Riehenstrasse gemäss den Standards Fuss- und Veloverkehr sein, in welchen Bereichen ist neben den seitlichen Autoparkplätzen ein Sicherheitsabstand zu markieren?
  4. Ist der Regierungsrat bereit, zu Lasten der bewilligten Sofortmassnahmen die Planung und Umsetzung einer verbesserten und den Standards Fuss- und Veloverkehr entsprechenden Markierung der beidseitigen Velostreifen auf der ganzen Achse zwischen Hammerstrasse und Schwarzwaldallee in die Wege zu leiten, damit Velofahrende zusammen mit den geplanten baulichen Massnahmen zwischen Hammerstrasse und Riehenring auf der ganzen Riehenstrasse zwischen Hammerstrasse und Schwarzwaldallee ein durchgehender, homogener, attraktiver und sicherer Velostreifen zur Verfügung steht?

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