Antrag: Einreichung einer Standesinitiative betreffend Einführung einer kostendeckenden Abgabe an der Quelle
Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 und Art. 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung wird der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beauftragt, bei der Bundesversammlung folgende Standesinitiative einzureichen:
Die Eidgenössischen Räte werden aufgefordert:
- Zu Lasten von Herstellern wie auch Inverkehrbringern von PFAS eine Abgabe auf PFAS zu erheben.
- Mit diesen Geldern einen Fonds zur Deckung von Sanierungskosten in Zusammenhang mit PFAS, inklusive bodenrechtliche PFAS-Sanierungen, die Sanierung von mit PFAS belasteten Trinkwasserfassungen und weiterer Kontaminationen mit PFAS zu speisen.
- Der Fonds soll auch Gelder für die Forschung zur Vermeidung von PFAS bereitstellen können.
- Die Höhe der Abgabe soll sich an der inverkehrgebrachten Menge sowie am Belastungsrisiko der entsprechenden Substanzen bemessen. Dabei soll sie sämtliche Kosten für allfällige Sanierungen decken können sowie regelmässig überprüft und wenn nötig angepasst werden.
Begründung:
PFAS sind eine grosse Gruppe synthetischer Chemikalien, die in einer Vielzahl von Anwendungen in verschiedensten Bereichen vorkommen. Weil sie kaum abgebaut werden, belasten diese Ewigkeitschemikalien die Umwelt sehr lange, reichern sich in Böden an, und gelangen über Transferpfade wie etwa über die Luft, über Trinkwasser oder Nahrungsmittel in den menschlichen Körper. Die langfristigen Risiken der meisten PFAS für die menschliche Gesundheit sind noch nahezu unbekannt. Sie stehen im Verdacht, Krebs, Stoffwechselstörungen und Immunschäden auszulösen und können Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit und Kinder im Mutterleib haben. Eine fortschreitende Kontamination und Anreicherung von PFAS in der Umwelt muss deshalb dringend verhindert werden. Schon heute lassen sich PFAS praktisch überall in der Natur und in allen Menschen nachweisen.
Recherchen von Journalist:innen ergaben, dass die Sanierung von PFAS belasteten Standorten in der Schweiz in den nächsten 20 Jahren 26 Milliarden Franken kosten könnte, falls PFAS weiterhin in die Umwelt gelangen. Heute müssen diese Kosten primär von Eigentümern der belasteten Standorte oder der öffentlichen Hand und somit den Steuerzahlenden getragen werden.
Wie die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK in einem Bericht zum Umgang der Schweiz mit problematischen Stoffen feststellt, wird dies dem in der Verfassung verankerten Verursacherprinzip nicht gerecht. Die EFK empfiehlt deshalb, dass alle Beteiligten der Wertschöpfungskette (insbesondere: Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer) von PFAS eine vorgezogene Abgabe zur Deckung dieser Kosten leisten.
Eine Abgabe auf PFAS an der Quelle könnte, dank ihrer lenkenden Wirkung, die externen Kosten von PFAS-Belastungen senken und die verbleibenden Sanierungskosten gemäss Verursacherprinzip decken. Im Zentrum steht ein marktwirtschaftlicher Anreiz, welcher die Verwendung von PFAS bepreist, Investition in sichere Alternativen belohnt und dazu beiträgt, den Innovationsstandort Schweiz und seine Wirtschaft zukunftsfähig aufzustellen.
Die Initianten sind davon überzeugt, dass mit einer derartigen Lenkungsabgabe, der Schutz der Bevölkerung vor PFAS mittel- bis langfristig erreicht werden kann.