Der Igel ist das Jahr des Jahres 2026. Sein Rückgang ist besorgniserregend. In der Schweiz ist der Braunbrustigel geschützt1.

Seit einigen Jahren werden Mähroboter in Gärten eingesetzt. Diese sind leise, erkennen die Tiere nicht zuverlässig und weichen den Tieren nicht aus. Die Mähroboter verletzen kleinere Tiere schlimm (Schnittwunden und Verstümmelungen). Oft sterben die verletzten Tiere nach einigen Tagen qualvoll

In vielen Deutschen Städten, zum Beispiel Köln, Leipzig, Ulm, Düsseldorf sind Mähroboter abends und in der Nacht verboten.

Ich bitte Sie folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Massnahmen unternimmt die Gemeinde um den Schutz des Igels zu garantieren?
  2. Erachtet die Gemeinde ein Verbot von Mährobotern abends und in der Nacht (1h vor Sonnenuntergang bis 1h nach Sonnenaufgang) als zielführend für den Schutz von Igeln und anderen Tieren? Warum/warum nicht?
  3. Bis wann können wir mit einem teilweisen Verbot von Mährobotern rechnen?

Zum Geschäft

1Gemäss der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzverordnung (Art. 20 Abs. 2 NHV) ist es untersagt, Igel zu töten, zu verletzen oder zu fangen, sowie ihre (…) Nester oder Brutstätten zu beschädigen, zu zerstören oder wegzunehmen;