Interpellation: Schutz vor extremer Wärme in Gebäuden angesichts sich häufender sommerlicher Hitzeperioden infolge der Klimaerwärmung
Die vom Menschen verursachte globale Klimaerwärmung führt auch bei uns schneller und heftiger als bisher erwartet zu sommerlichen Hitzeperioden. Vor allem ältere und durch Krankheiten vorbelastete Menschen erleiden gesundheitliche Beeinträchtigungen. Die statisch beobachtete Übersterblichkeit während solcher Hitzeperioden ist erschreckend, nicht zuletzt wegen des hohen Anteils älterer und schlecht isolierter Gebäude im Kanton Basel-Stadt und weil Klimageräte in unseren Breitengraden bisher nicht zur Normalausstattung von Wohnliegenschaften gehörten. Die Hürden für die Bewilligung von Klimaanlagen gemäss geltendem Energiegesetz des Kantons sind aus Energieeffizienz-Gründen sehr hoch, und dementsprechend auch die Kosten für den Einbau solcher.
Klimageräte spielen als Teil eines gesamten Konzepts gegen Hitze im Kanton Basel-Stadt eine wichtige Rolle. Insbesondere in Einrichtungen für vulnerable Personen, wie Alters- und Pflegeheime und Schulen. Neben gekühlten Schutzzonen, Begrünung, Entsiegelung und Sensibilisierung der Bevölkerung, sind sie gerade für vulnerable Personengruppen relevant.
Mit dem raschen Ausbau der Photovoltaik steht aus unserer Sicht während sommerlicher Hitzeperioden jedoch ausreichend erneuerbarer Strom (insbesondere aus PV-Anlagen) zur Verfügung, um die Bewilligungshürden für Klimageräte zu lockern. Offenbar sehen dies auch die Kantone und der Regierungsrat des Kanton Basel-Stadt so. Im Bericht zum Anzug Daniel Seiler und Konsorten betreffend «Schutz von vulnerablen Menschen bei Hitze» stellt der Regierungsrat denn auch in Aussicht, dass er die per 2025 angepassten Mustervorschriften der Kantone (MuKEN25), welche die Vorgaben zur Komfortkühlung in Wohnbauten deutlich vereinfachen, prüfen und soweit ihm dies sinnvoll erscheint, übernehmen will.
In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen, um deren Beantwortung wir den Regierungsrat bitten:
- Teilt der RR die Auffassung, dass mit dem raschen Zuwachs von PV-Strom die Voraussetzung für eine Lockerung der Bewilligung für Klimaanlagen im Wohnbereich gegeben sind?
- Wann ist mit einer Umsetzung der vereinfachten Bewilligung für Klimaanlagen, wie sie die MuKEN25 vorsehen im Kanton Basel-Stadt zu rechnen. Welche der Module ausserhalb des Basis-Moduls plant der Regierungsrat zu übernehmen?
- Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass eine Umsetzung bis nächsten Sommer, wenn erneut mit Hitzeperioden zu rechnen ist, zweckdienlich wäre. Hält er dies für machbar. Falls nicht, sieht er für diesen Fall für kommende Hitzeperioden, dringliche, ausserordentliche und effektive Massnahmen zum Schutz von vulnerablen Personen vor?
- Gemäss §25 Abs. 6 der Energieverordnung (EnV) ist eine aktive Raumkühlung zur Einhaltung von Komfortbedingungen erst ab 26° Celsius zulässig. Diese bezieht auf Normen der SIA (382/1, 384/4, SIA 2024). Damit sich der Körper aber von Hitzestress erholen kann, ist laut Gesundheitsschutz eine Temperatur von unter 24° Celsius nötig. Ist eine Absenkung der Temperaturgrenze in der EnV auf 24° Celsius möglich?
- Wie viele Prüfungen, ob für eine Klima- und Kälteanlage eine Baubewilligung nötig ist, hat das BGI 2023-2025 durchgeführt?
- Wie sind die Prüfungen ausgefallen?
- Wurden anschliessend Baugesuche eingereicht, was war deren durchschnittliche Bearbeitungszeit und wie oft konnten anschliessend Klima- und Kälteanlagen realisiert werden?
- Ist der Regierungsrat bereit, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass vereinfachte Bewilligungen für Klimaanlagen, insbesondere solche welchen dem Schutz vor Hitzeperioden dienen, rasch und unbürokratisch möglich sind.
- Wie und wo ist für eine Eigentümerschaft die Information erhältlich, dass beim AUE eine Haustechnikbewilligung beantragt werden kann. Wie oft wurde eine solche zwischen 2023 und 2025 beantragt und wie oft wurde diese erteilt?
- Sieht der Regierungsrat wegen des Umstands, dass trotz vorhandenem Spielraum keine Zunahme von Baubewilligungen für Klima- und Kälteanlagen zu verzeichnen sind, einen Handlungsbedarf?
- Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass die Information der Bevölkerung und von Liegenschaftsinhaber:innen bezüglich des Einsatzes von energieeffizienten Klimageräten verbessert werden muss, um einem massenweisen Einsatz von wenig effizienten Geräten, die keine Bewilligung erfordern, einzudämmen?
- Im institutionellen Setting der Gesundheitsversorgung werden vom Regierungsrat “Hitzeinseln” vorgeschlagen: In wie vielen Fällen hat das AUE schon Hand geboten, für die Prüfung und Entwicklung von individuellen Lösungen?
- Braucht es aus Sicht des Regierungsrats zusätzliche finanzielle oder andere Anreize, um Bestandsbauten möglichst rasch raumklimatisch saniert und bezüglich des Schutzes vor extremer Hitze in einen akzeptablen Zustand versetzt werden?
- Welche Massnahmen gedenkt der Regierungsrat zu ergreifen, damit auch Menschen in Mietverhältnissen, die nicht ohne Zustimmung der Vermieterschaft in den Baubestand eingreifen dürfen, unterstützt werden können?
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